Grundbuchamt München


Ein Überblick

Beim Grundbuchamt München erhalten Immobilienbesitzer ihren Grundbuchauszug. Dieser ist bei Immobilientransaktionen unerlässlich. Wer eine Immobilie verkauft, muss ihn dem Kaufinteressenten vorlegen. Und Kaufinteressenten sollten ihn einsehen, um bestens über die Immobilie oder das Grundstück informiert zu sein. Hier erfahren Sie, was Sie zum Grundbuchamt München wissen müssen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Öffnungszeiten und Adresse
  2. Was ist das Grundbuchamt?
  3. Dienstleistungen des Grundbuchamts München
  4. Vorbereitung auf den Besuch
  5. Tipps für einen reibungslosen Ablauf
  6. Grundbuch online einsehen und beantragen
  7. Fazit

1. Öffnungszeiten, Adresse und Kontakt

(Stand vom 21.11.2024, weitere Infos hier.)

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 - 15:00 Uhr

Bei hohem Besucheraufkommen kann die Öffnungszeit verkürzt werden.
Mittwoch, Samstag und Sonntag geschlossen.

 

Adresse:

Amtsgericht München
Grundbuchamt
Infanteriestraße 5
80797 München

Grundakteneinsicht:
Zimmer E73

Grundbucheinsicht: Zimmer E72

Barrierefreiheit: Im Justizgebäude Infanteriestraße sind alle Etagen über Fahrstühle erreichbar.

 

Postanschrift:

Amtsgericht München
Grundbuchamt
Infanteriestraße 5
80325 München

 

Webseite: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/verfahren_08.php

E-Mail: PostfachAbteilung12ZentraleDienste@ag-m.bayern.de

Fax: 09621-96241–3394

 

Telefon:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich:
13:00 - 15:00 Uhr
Telefon: 089 / 5597-06
Telefax: 09621 / 96241-3122

Grundbucheinsicht:

Telefon: 089 / 5597-3918, -3359, -2040 oder -1873
Telefax: 09621 / 96241 - 3394

Grundakteneinsicht:

Telefon: 089 / 5597-2953, -3363, oder -1472
Telefax: 09621 / 96241 – 3394

 

Anfahrt mit ÖPNV:

  • U-Bahn Linie U2 - Haltestelle Josephsplatz (weiter mit Bus Linie 154)
  • Tram Linie 20/21/22 - Haltestelle Lothstraße (von dort 7 Min. Fußweg)
  • Tram Linie 12 - Haltestelle Infanteriestraße (nördlich) (von dort 5 Min. Fußweg)
  • Bus Linie 153/154 - Haltestelle Infanteriestraße (südlich) (von dort 2 Min. Fußweg)
  • Bus Linie 53 - Haltestelle Infanteriestraße (nördlich) (von dort 5 Min. Fußweg)

 

Hinweis:

Bei Beantragung eines Grundbuchausdrucks per Fax oder E-Mail muss die Unterschrift des Antragstellers handschriftlich sein. Die Erstellung und Übersendung von Grundbuchauszügen können grundsätzlich nicht aufgrund eines telefonischen Antrages erfolgen, u.a. da das Vorliegen des berechtigten Interesses in diesem Fall nicht nachprüfbar wäre.

2. Was ist das Grundbuchamt?

Das Grundbuchamt München ist eine staatliche Einrichtung, die für die Führung des Grundbuchs verantwortlich ist. Das Grundbuch selbst ist ein öffentliches Register, das über die Rechtsverhältnisse von Grundstücken und Immobilien Auskunft gibt.

Es dient der Transparenz und Sicherheit im Rechtsverkehr mit Grundstücken, indem es Auskunft über Eigentumsverhältnisse sowie Lasten und Beschränkungen wie Hypotheken oder Wegerechte gibt.

Die Eintragungen im Grundbuch sind für alle Beteiligten bindend und haben eine große Bedeutung für den Kauf, Verkauf und die Finanzierung von Immobilien. Durch die Registrierung von Rechten und Belastungen im Grundbuch wird Rechtssicherheit für Eigentümer und potenzielle Käufer geschaffen.

 

Besonderer Hinweis:

Vermehrt werden auf diversen Internetseiten kostenpflichtige Dienste angeboten, um Kunden Grundbuchausdrucke zu verschaffen. Mit diesen Dienstleistungsanbietern hat das Grundbuchamt nichts zu tun. Das Bearbeitungsentgelt dieser Anbieter ist oftmals höher als die tatsächlich anfallenden Gebühren des Grundbuchamts. Die von der Landesjustizkasse in Bamberg für das Grundbuchamt erhobenen Gebühren sind unabhängig von den zusätzlich anfallenden Kosten für den Drittanbieter zu begleichen.

 

Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit dem Grundbuchamt:

  • Grundbuch: Ein öffentliches Register, das Auskunft über die Rechtsverhältnisse von Grundstücken gibt.
  • Eintragung: Der Vorgang der Registrierung von Rechten oder Informationen im Grundbuch.
  • Grundstück: Ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch eingetragen ist.
  • Eigentümer: Die Person, die im Grundbuch als Besitzer eines Grundstücks, Gebäudes oder einer Wohnung eingetragen ist.
  • Hypothek: Eine Form der Besicherung von Krediten, bei der ein Grundstück oder grundstücksgleiches Recht als Sicherheit dient. Die Hypothek ist akzessorisch, das heißt, sie ist an eine konkrete Forderung gebunden und erlischt rechtlich mit deren vollständiger Tilgung.
  • Grundschuld: Ähnlich der Hypothek, jedoch ohne feste Bindung an einen bestimmten Kredit; daher bleibt sie bestehen, auch wenn die ursprüngliche Schuld beglichen ist. Das macht sie als Sicherungsinstrument flexibler.
  • Wegerecht: Ein Recht, das einer Person die Nutzung eines Teils eines fremden Grundstücks erlaubt, z.B. für den Zugang zu einem eigenen Grundstück.
  • Lasten und Beschränkungen: Rechte Dritter oder staatliche Verpflichtungen, die auf einem Grundstück lasten und im Grundbuch vermerkt sind.

3. Dienstleistungen des Grundbuchamts München

Das Grundbuchamt München bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen für Eigentümer, Käufer und andere Interessenten von Grundstücken und Immobilien. Zu den Aufgaben gehören:

  • Eintragungen: Vornahme von Eintragungen im Grundbuch wie Eigentumswechsel, Hypotheken, Grundschulden oder die Änderung von Eigentümerdaten.
  • Auskünfte: Bereitstellung von Grundbuchauszügen und Informationen über Rechtsverhältnisse von Grundstücken. Diese Auskünfte können persönlich, online oder schriftlich angefordert werden.
  • Beglaubigungen: Das Grundbuchamt führt Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten durch, die für Grundbuchangelegenheiten erforderlich sind.
  • Löschungen: Löschung von Eintragungen, wie z.B. Hypotheken oder Grundschulden, nachdem die zugrunde liegenden Verpflichtungen erfüllt wurden.
  • Beratung: Obwohl das Grundbuchamt keine umfassende Rechtsberatung anbietet, können Mitarbeiter grundlegende Informationen und Hinweise zu Verfahren und erforderlichen Unterlagen geben.

Diese Dienstleistungen sind essenziell für die Durchführung von Immobilientransaktionen und die Sicherstellung der Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr. Nutzer sollten sich vor einem Besuch beim Grundbuchamt über die benötigten Unterlagen und mögliche Gebühren informieren, um den Prozess so effizient und reibungslos wie möglich zu gestalten.

  • Was bedeutet „berechtigtes Interesse“ und wie weise ich es nach?

    Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn Sie rechtlich nachvollziehbare Gründe haben, Einsicht in das Grundbuch zu nehmen. Diese Gründe können durch Dokumente wie z.B. Kaufverträge oder Vollmachten nachgewiesen werden.

  • Was kostet ein Grundbuchauszug?

    Die Kosten für einen Grundbuchauszug können variieren. In der Regel kostet ein beglaubigter Ausdruck mehr als ein einfacher Ausdruck. Es empfiehlt sich, die aktuellen Gebühren direkt beim Grundbuchamt oder auf dessen Webseite zu erfragen.

4. Vorbereitung auf den Besuch

Um Ihren Besuch beim Grundbuchamt München optimal vorzubereiten, ist es wichtig, alle erforderlichen Dokumente und Informationen im Vorfeld zusammenzustellen. Dies stellt sicher, dass Ihr Anliegen effizient und ohne unnötige Verzögerungen bearbeitet werden kann. Sie können bereits das Antragsformular, das Sie hier finden, zu Hause ausfüllen und mitbringen – so sparen Sie etwas Zeit.

 

Wichtige Dokumente und Informationen:

  • Personalausweis oder Reisepass: Zur Identifikation und Legitimation.
  • Aktueller Grundbuchauszug: Falls vorhanden, um spezifische Anfragen zu erleichtern.
  • Nachweis des berechtigten Interesses: Wenn Sie nicht der Eigentümer sind, z.B. Kaufvertragsentwurf oder Vollmacht.
  • Formulare und Anträge: Vollständig ausgefüllt und, wenn nötig, unterschrieben.
  • Finanzierungsunterlagen: Bei Anfragen bezüglich Hypotheken oder Grundschulden.

5. Tipps für einen reibungslosen Ablauf

  • Terminvereinbarung: Prüfen Sie, ob eine Terminvereinbarung erforderlich oder empfohlen ist, um Wartezeiten zu vermeiden.
  • Vorbereitung: Stellen Sie sicher, dass alle Dokumente vollständig und korrekt ausgefüllt sind.
  • Klare Anliegen: Formulieren Sie Ihr Anliegen klar und präzise, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Gebühren: Informieren Sie sich über anfallende Gebühren für Ihre Anfragen und bringen Sie gegebenenfalls eine Zahlungsmethode mit.
  • Fragen notieren: Schreiben Sie sich wichtige Fragen auf, damit Sie keine wesentlichen Informationen vergessen.

6. Grundbuch online einsehen, Anträge online stellen

Wenn Sie Zeit sparen oder aus anderen Gründen nicht persönlich zum Grundbuchamt fahren möchten oder können, ist dies auch kein Problem. Bereits seit 1999 lassen sich Grundbuchabfragen auch online auf dem Grundbuch-Portal tätigen. Allerdings müssen Sie sich hierfür registrieren. Das Beantragungsverfahren und Änderungen gehen um einiges schneller. Den Auszug erhalten Sie anschließend per E-Mail.

Möchten Sie einen Grundbuchauszug beantragen oder eine Änderung melden, können Sie ganz einfach zum EDV-Grundbuch des Bundeslandes Bayern gehen und dort Ihren Antrag absenden.

7. Fazit

Das Grundbuchamt München spielt eine zentrale Rolle für Immobilienbesitzer, Käufer und andere Stakeholder im Immobiliensektor. Es dient der Dokumentation und Sicherung von Eigentumsverhältnissen, Hypotheken und anderen rechtlichen Aspekten rund um Grundstücke und Immobilien.

Durch die Bereitstellung essenzieller Dienstleistungen wie Eintragungen, Auskünfte und Beglaubigungen unterstützt das Amt Transparenz und Rechtssicherheit im Grundstücks- und Immobilienverkehr.

Die Vorbereitung auf den Besuch, einschließlich der Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente und Informationen, sowie das Verständnis der Prozesse, können dabei helfen, den Ablauf zu optimieren und Zeit zu sparen.

Karte: © Open Database License (ODbL)

Ihre Kontaktperson

In jeder Phase des Verkaufsprozesses sind wir Ihr starker Partner an Ihrer Seite.

Tel.: 089 340 823-540 | verkauf@mrlodge.de

Jacqueline Sauren
Büroleitung | Immobilienverkauf

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