Wohnungsgeberbestätigung
Erfahren Sie, was in die Bestätigung Ihres Vermieters gehört und was das KVR in der Praxis akzeptiert.
Mehr erfahrenSo melden Sie Ihren Wohnsitz richtig an
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Wer neu nach München zieht, muss innerhalb von 14 Tagen nach Einzug bei der Meldebehörde die Anmeldung in München vornehmen. Dafür sind ein gültiges Ausweisdokument, das Anmeldeformular und die von Ihrem Vermieter ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung nötig.
Neu seit 2024
Ist die Online-Ausweis-Funktion bei Ihrem Personalausweis freigeschaltet, können Sie die Anmeldung Ihres Hauptwohnsitzes auch über den offiziellen Online-Dienst vornehmen.
Möchten Sie Ihren Wohnsitz in München anmelden, müssen Sie folgende Unterlagen vollständig bereithalten:
Wohnungsgeberbestätigung
Vom Vermieter einholen, am besten direkt beim Einzug.
Anmeldeformular
Online herunterladen und ausfüllen oder vor Ort im Bürgerbüro ausfüllen lassen.
Termin für die Anmeldung im Bürgerbüro
Online buchen oder die Anmeldung direkt über den Online-Dienst durchführen (nur für den Hauptwohnsitz möglich).
Persönlich im Bürgerbüro erscheinen
Jede meldepflichtige Person muss selbst vorstellig werden, alternativ übernimmt das eine bevollmächtigte Person. Wer sich online angemeldet hat, muss nicht persönlich erscheinen.
Meldebescheinigung
Entgegennehmen: Sie erhalten sie direkt vor Ort nach erfolgreicher Anmeldung.
Wenn man als Mieter bereits an einem Wohnort in Deutschland angemeldet ist, braucht man sich in München nur dann an- oder abzumelden, wenn man länger als 6 Monate in der Wohnung bleibt. Wenn man als Mieter sonst im Ausland wohnt und nicht bereits in Deutschland gemeldet ist, muss man sich anmelden, wenn man länger als 3 Monate in der Wohnung bleibt.
Bei der Wohnsitzanmeldung als Familie reicht es aus, wenn ein Elternteil persönlich im Bürgerbüro erscheint oder eine bevollmächtigte Person die Anmeldung übernimmt. Minderjährige bis 16 Jahre werden von der Person angemeldet, in deren Wohnung sie einziehen.
Wer in München neben der Hauptwohnung eine weitere Wohnung nutzt, muss diese als Nebenwohnsitz anmelden. Dafür fällt in der Regel die Zweitwohnungsteuer an, die seit 2022 18 % der jährlichen Nettokaltmiete beträgt. Eine Befreiung ist möglich, wenn die positiven Einkünfte im vorletzten Jahr unter 29.000 Euro lagen (bei Ehepaaren und Lebenspartnerschaften bis zu 37.000 Euro). Der Befreiungsantrag muss jährlich neu bis zum 31. Januar des Folgejahres gestellt werden.
Um Ihren Wohnsitz in München anzumelden, benötigen Sie einen Termin in einem der sechs Bürgerbüros des Kreisverwaltungsreferats (KVR) – unabhängig vom Stadtbezirk können Sie jeden Standort wählen.
| Standort | Adresse | Lage |
| Bürgerbüro Ruppertstraße | Ruppertstraße 19, 80337 München | Zentral, Ecke Lindwurmstraße |
| Bürgerbüro Pasing | Landsberger Straße 486, 81241 München | Nähe Bahnhof Pasing |
| Bürgerbüro Scheidplatz | Belgradstraße 77, 80805 München | Schwabing |
| Bürgerbüro Forstenrieder Allee | Forstenrieder Allee 61a, 81476 München | Süden Münchens |
| Bürgerbüro Orleansplatz | Orleansstraße 50, 81667 München | Haidhausen |
| Bürgerbüro Leonrodstraße | Leonrodstraße 21, 80636 München | Neuhausen |
Hier finden Sie Öffnungszeiten und Details zu den Bürgerbüros.
Es sind oftmals erst in zwei bis drei Monaten wieder Termine frei. Seitens der Meldebehörde werden spätere Termine akzeptiert, die innerhalb der zwei Wochen nach Einzug vereinbart wurden. Das KVR schaltet jedoch auch mehrmals täglich neue Termine frei, daher lohnt es sich, öfter online nachzuschauen.
Tipp
Wer dringend die Meldebestätigung benötigt, kann eine halbe Stunde vor Öffnungszeit nochmals online schauen und noch einen Termin für denselben Tag erhalten.
Seit 2024 können Sie Ihren Wohnsitz in München online anmelden – vorausgesetzt, es handelt sich um Ihren Hauptwohnsitz. Nebenwohnsitze müssen weiterhin persönlich im Bürgerbüro angemeldet werden.
Ist die Online-Ausweisfunktion nicht aktiviert oder nicht vorhanden, kann im Bürgerbüro jederzeit eine neue PIN vergeben werden.
Ja, grundsätzlich muss jede meldepflichtige Person persönlich im Bürgerbüro erscheinen. Alternativ kann eine bevollmächtigte Person mit gültiger Vollmacht die Anmeldung übernehmen. Bei der Online-Anmeldung des Hauptwohnsitzes ist kein persönliches Erscheinen nötig.
Die Wohnungsgeberbestätigung ist eine schriftliche Bestätigung Ihres Vermieters über den Bezug der Wohnung. Sie muss unter anderem die Adresse, den Namen des Wohnungsgebers, das Einzugsdatum sowie die Namen aller meldepflichtigen Personen enthalten und ist zwingend für die Anmeldung erforderlich.
Verpassen Sie die gesetzliche 14-Tage-Frist, drohen theoretisch Bußgelder. In der Praxis wird bei nachweislich frühzeitig vereinbarten, aber erst später verfügbaren Terminen meist Kulanz gewährt.
Ja, eine Anmeldung ist auch mit einer vorübergehenden Adresse möglich, zum Beispiel bei einer Zwischenmiete, einem Serviced Apartment oder einer möblierten Wohnung auf Zeit. Wichtig ist, dass Ihr Name gut sichtbar am Briefkasten angebracht ist, damit amtliche Post Sie erreicht.
Ziehen Sie neu nach München, sprechen Behörden von einer Anmeldung. Wohnen Sie bereits in München und beziehen eine neue Wohnung innerhalb der Stadt, handelt es sich um eine Ummeldung. Beim Ummelden in München gelten dieselbe Frist, dieselben Unterlagen und derselbe Ablauf wie bei der Anmeldung.