Markttelegramm - Wohnen auf Zeit


München - 02. Oktober 2014

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Mietpreisbremse und zum sogenannten Bestellerprinzip vorgelegt. 

Wir gehen davon aus, dass das Gesetz im 1. Halbjahr 2015 (es muss noch durch den Bundestag und Bundesrat) in Kraft treten wird. Die Mietpreisbremse muss zusätzlich noch vom Freistaat Bayern für München beschlossen werden und wird vorerst 5 Jahre gelten.

Was ist zu erwarten:

  • Die Mietpreisbremse regelt die maximal zulässige Miete und friert sie in der Regel auf das Niveau der Vorvermietung ein. Mietpreiserhöhungen der letzten 12 Monate werden für die Festlegung der Vormiete nicht berücksichtigt. Eine Erhöhung ist für die nächsten 5 Jahre nicht mehr möglich. Liegt die Vormiete unter der ortsüblichen Miete (nach Mietspiegel der Stadt München) kann der Vermieter die Miete erhöhen auf max. 10% über den Wert der im Mietspiegel ausgewiesen ist. 
    Siehe auch: Mietspiegel der Stadt München
  • Frei vereinbar ist die Miete zukünftig beim Neubau Erstbezug und Erstbezug nach umfassender Sanierung.
  • Die Provision für den Makler wird zukünftig nahezu ausschließlich vom Vermieter getragen. Das Gesetz schließt nahezu jede andere Möglichkeit in der Praxis aus.

Mehr Informationen dazu wie sich die Mietpreisbremse auf die Vermietung auswirkt finden sie in unserem Vermieter FAQ.

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