- Wenn ein Missbrauch des Schlüssels zu befürchten ist, sollte unverzüglich das Schloss ausgetauscht werden.
- Wenn ein Missbrauch des Schlüssels ausgeschlossen werden kann, muss das Schloss nicht ausgetauscht werden. In diesem Fall reicht es normalerweise, den Schlüssel nachmachen zu lassen.
- Erkundigen Sie sich bei der Polizei oder im Fundbüro, ob Ihr Schlüssel abgegeben wurde.
- Informieren Sie den Vermieter oder die Hausverwaltung.
- Wer einen Schlüssel verliert und es dem Vermieter nicht meldet, muss bei Auszug mit dem anteiligen Einbehalt der Kaution rechnen. Sollte der Vermieter eine missbräuchliche Verwendung des Schlüssels befürchten, kann er den Austausch der gesamten Schließanlage einfordern.
- Bitte beachten Sie, dass Sie als Mieter ohne Zustimmung des Vermieters keine Zweitschlüssel anfertigen lassen dürfen.
Der Mieter kann sich im Vorfeld über eine private Haftpflichtversicherung vor solch hohen Kosten schützen. Wichtig ist hierbei zu überprüfen, ob fremde Schlüssel und der Austausch ganzer Schließanlagen mit abgesichert sind.