Verantwortung der Mieter:innen bei Schlüsselverlust
Wenn man seinen Schlüssel verliert, kann das schnell teuer werden.
Schlüssel vermisst: Was tun?
- Überlegen Sie, wo und wann Sie den Schlüssel zuletzt gesehen haben und durchsuchen Sie alles gründlich. Könnte der Schlüssel aus der Jackentasche gefallen sein, lohnt es sich eventuell auch, den Weg zurück zu gehen.
Schlüssel gestohlen: Was tun?
- Wurde der Schlüssel zusammen mit einem Dokument mit Ihrer Adresse gestohlen oder lässt er auf sonstige Weise Rückschluss auf die Wohnungsanschrift zu, handeln Sie bitte schnell! Sie sollten unverzüglich das Schloss austauschen lassen.
- Erstatten Sie gegebenenfalls Anzeige bei der Polizei.
- Informieren Sie auch Ihre/n Vermieter:in oder die Hausverwaltung über den Verlust. Durch die Anschrift auf dem Personalausweis kann der Dieb den Schlüssel zuordnen und in die Wohnung eindringen.
Der Schlüssel bleibt verschwunden: Was tun?
- Informieren Sie den/die Vermieter:in oder die Hausverwaltung.
- Wenn ein Missbrauch des Schlüssels zu befürchten ist, sollte unverzüglich das Schloss ausgetauscht werden.
- Wenn ein Missbrauch des Schlüssels ausgeschlossen werden kann, muss das Schloss nicht ausgetauscht werden. In diesem Fall reicht es normalerweise, den Schlüssel nachmachen zu lassen.
- Bitte beachten Sie, dass Sie als Mieter:in ohne Zustimmung der Vermieter:innen keine Zweitschlüssel anfertigen lassen dürfen.
- Erkundigen Sie sich bei der Polizei oder im Fundbüro, ob Ihr Schlüssel abgegeben wurde.
- Wer einen Schlüssel verliert und es dem/der Vermieter:in nicht meldet, muss bei Auszug mit dem anteiligen Einbehalt der Kaution rechnen. Sollte der/die Vermieter:in eine missbräuchliche Verwendung des Schlüssels befürchten, kann er/sie den Austausch der gesamten Schließanlage einfordern.
Als Mieter:in kann man sich im Vorfeld über eine private Haftpflichtversicherung vor solch hohen Kosten schützen. Wichtig ist hierbei zu überprüfen, ob fremde Schlüssel und der Austausch ganzer Schließanlagen mit abgesichert sind.