FAQ für Käufer:innen


Hier finden Sie unsere Antworten zu wichtigen Fragen wie Provisionsregelung, Eigenkapital, Kaufvertrag und Kaufnebenkosten. Wir erläutern Ihnen die Begriffe Erbbaurecht, Grundbuch und Teilungserklärung und beschreiben Ihnen die Vorgehensweise bei Interesse an einer Immobilie. Kontaktieren Sie uns noch heute. Wir freuen uns auf Sie.

Fragen zum Kauf einer Immobilie
  • Ist ein Neubau generell teurer als eine gebrauchte Immobilie?

    Nein, für die Wertermittlung einer Immobilie bedarf es mehrerer Faktoren wie der Vermietbarkeit der Immobilie bzw. dem aktuellen Mietpreis, dem Zustand des Objektes und auch die Renovierungsthematik spielt eine entscheidende Rolle. So reduzieren Renovierungsrückstände den Wert der Immobilie. Es bedarf demnach einer einschlägigen Beratung und einer professionellen Werteinschätzung. Werden diese Qualitätsunterschiede mitberücksichtigt, kann ein Neubau in etwa 10 % über dem einer Bestandsimmobilie liegen, da die Käufer:innen auch noch eine große Gestaltungsfreiheit mit erwerben. Denkmalgeschützte Altbauten wiederum können teilweise teurer sein als Neubauimmobilien. Diese bieten steuerliche Vorteile, aber unterliegen ggf. Auflagen von Seiten der Behörden.

  • Wieviel Eigenkapital ist für den Kauf einer Immobilie nötig?

    Die exakte Höhe des einzubringenden Eigenkapitals ist abhängig von den Vermögens- und Einkommensverhältnissen des potenziellen Erwerbernden sowie von der Lage der Immobilie. In der Regel werden zwischen 20 % und 30 % des Kaufpreises als Eigenkapital benötigt, um auch die 8-10% Nebenerwerbskosten decken zu können. Niedrigere Eigenkapitalquoten sind je nach Einkommensverhältnissen und sonstigen Vermögensgegenständen des Erwerbernden möglich, bedeuten in der Regel allerdings einen Zinsaufschlag. Die Kreditvergabe der Banken ist abhängig von der Bonität der Kreditnehmer:innen und deren Sicherheiten. Liegt die Beleihungsquote unter 60%, sind die Finanzierungskosten am günstigsten.

  • Was bedeutet Erbbaurecht?

    Als "Erbbaurecht" bezeichnet man ein grundstücksgleiches Recht, das in einem eigenen "Erbbaurechtsgrundbuch" gebildet wird.

    Über einen festgelegten Zeitraum von 60 bis 99 Jahren kann ein Grundstück als "Erbbaurecht" gegen einen monatlichen Erbbauzins gepachtet werden. Das Eigentum am Grundstück verbleibt allerdings während dieser Zeit weiterhin bei den Erbbaurechtsgeber:innen. Die Erbbauberechtigten haben in der Regel das Recht während der Vertragslaufzeit das Grundstück zu bebauen und zu nutzen. Das Erbbaurecht kann währenddessen durch die Erbbauberechtigten veräußert werden, allerdings bedarf es dazu der Zustimmung der Erbbaurechtsgeber:innen.

    Am Ende des Erbbaurechtsvertrages fällt das Grundstück wieder an die Erbbaurechtsgeber:innen zurück oder es wird verlängert. Dabei wird bei Wohnbaugrundstücken oft eine Entschädigung des Sachwerts der baulichen Anlagen (oftmals als gemeiner Wert bezeichnet) an die Erbbauberechtigten gezahlt. Im Erbbaurechtsvertrag ist festgehalten, was die Erbbaurechtsgeber:innen am Ende der Zeit noch bezahlen müssen.

  • Was versteht man unter einem Grundbuch?

    Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht) sind ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche (§ 905 BGB) und werden im Grundbuch registriert. Das Grundbuch ist ein amtliches, bedingt öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem z. B. die Eigentumsverhältnisse sowie ggf. mit dem Grundstück verbundene Rechte sowie auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Nach § 3 GBO erhält jedes Grundstück im Grundbuch eine eigene Stelle (Grundbuchblatt). 

  • Was ist eine Teilungserklärung?

    Im § 8 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) wird die Teilungserklärung geregelt. Eine Teilungserklärung wird bei einer aufgeteilten Immobilie erstellt und alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Miteigentümer:innen werden darin begründet.

    Ursprüngliche Eigentümer:innen eines Grundstücks können dabei ein Gebäude in Miteigentumsanteile am Grundstück aufteilen, so dass mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen verbunden ist. 

    Weiterhin wird geregelt, welche Gebäudeteile in Sondereigentum stehen bzw. als Gemeinschaftseigentum genutzt werden. Es können darüber hinaus Sondernutzungsrechte (z. B. an Gartenflächen) bestimmten Einheiten zugewiesen und eine Gemeinschaftsordnung erlassen werden. Die Teilungserklärung muss notariell beglaubigt werden. Dabei muss vor Bildung der Grundbuchblätter der Aufteilungsplan des Gebäudes von der zuständigen Genehmigungsbehörde geprüft (§ 7 WEG) und die Abgeschlossenheit bestätigt werden. 

Fragen zum Kaufvertrag
  • Wie wird der Kaufvertrag abgeschlossen?

    Wir bereiten den notariellen Kaufvertrag für Sie in Zusammenarbeit mit dem Notariat vor. Wir stehen sowohl den Verkäufer:innen als auch den Käufer:innen zur Seite, damit alle Vertragsdetails zur Zufriedenheit beider Seiten geregelt werden können. Zu dem Notartermin werden Sie selbstverständlich von uns begleitet. Auch nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags sind wir für Sie da und führen - wenn gewünscht - die Wohnungs- oder Hausübergabe durch.

  • Welche Kaufnebenkosten kommen für mich als Käufer:in hinzu?

    Jeder Grundstücks- oder Immobilienkauf in Deutschland wird mit einer Grunderwerbssteuer besteuert. Die Höhe ist je Bundesland unterschiedlich und beträgt aktuell 3,5 % vom Kaufpreis in Bayern. Für die Beurkundung des Kaufvertrags und die eventuelle Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch fallen Notargebühren von etwa 1,0 % bis 1,5 % des Kaufpreises an.

    Hinzu kommen noch die Maklerprovision, eventuelle Bearbeitungsgebühren für die Bank bei Finanzierung einer Immobilie oder zu kalkulierende Bereitstellungszinsen.

    Die aktuelle Provisionsregelung in Deutschland besagt, dass die Provision für Käufer:in und Verkäufer:in bei Wohnungen und Einfamilienhäusern zwingend die gleiche Höhe haben muss, wenn der/die Makler:in für beide Parteien tätig ist und die Käufer:innen Verbraucher:innen sind. Bei anderen Immobilienarten (Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeeinheiten) oder wenn der/die Makler:in ausschließlich für den/die Verkäufer:in tätig ist (sogenannte „reine Innenprovision“), oder wenn die Käufer:innen keine Verbraucher:innen sind, ist die genaue Gestaltung der Provision nach wie vor nicht gesetzlich vorgeschrieben und somit frei auf dem Markt vereinbar.

Fragen zur Besichtigung
  • Wie kann die Immobilie besichtigt werden?

    Sie können alle unsere Angebote jederzeit vorab online besichtigen. Hochwertige Foto- und Videoaufnahmen der Immobilie, der Umgebung sowie zusätzliche Detailinformationen finden Sie zu jedem Objekt. Teilen Sie Ihre Besichtigungswünsche gerne den zuständigen Immobilienberater:innen mit. Sollte die Wohnung noch vermietet sein, wird der Termin mit dem/der aktuellen Mieter:in abgesprochen. Ist die Wohnung bereits frei, sind in der Regel flexible Terminvereinbarungen möglich.

Fragen zum Serviceangebot von Mr. Lodge
  • Was kostet der Service von Mr. Lodge?

    Sie finden den jeweiligen Prozentsatz für die von Käufer:innen zu zahlende Provision in unseren Exposés. Diese wird bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrags aus dem notariellen Kaufpreis berechnet.

    Die aktuelle Provisionsregelung in Deutschland besagt, dass Käufer und Verkäufer bei Wohnungen und Einfamilienhäusern Provision zwingend in gleicher Höhe bezahlen, wenn der Makler für beide Parteien tätig ist und die Käufer Verbraucher sind. In diesen Fällen beträgt die Provision bei Mr. Lodge in der Regel 2,5% zzgl. 19% MwSt. ( = 2,975% inkl. MwSt.).
    Bei anderen Immobilienarten (Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeeinheiten), oder wenn der Makler ausschließlich für den Verkäufer tätig ist (sogenannte „reine Innenprovision“, d.h. kein Maklervertrag mit den Käufern), oder wenn die Käufer keine Verbraucher sind, ist die Provision nach wie vor nicht gesetzlich vorgeschrieben und somit frei auf dem Markt vereinbar.

  • Wie kann ich über Mr. Lodge eine passende Immobilie finden?

    Wenn Sie auf unserer Webseite ein passendes Angebot gefunden haben, nehmen Sie über den Button „Anfragen“ Kontakt zu uns auf. Ihr/e Immobilienberater:in wird sich dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die weiteren Schritte zu besprechen. Gerne organisieren wir einen Besichtigungstermin vor Ort. Alternativ können Sie uns auch gerne anrufen. Das Büro ist montags bis freitags von 9-17 Uhr besetzt. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Ihre Kontaktperson

Kontaktieren Sie uns gerne bei allen Fragen rund um den Kauf von Immobilien.

Tel.: 089 340 823-540 | verkauf@mrlodge.de

Jacqueline Sauren
Büroleitung | Immobilienverkauf

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