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85375 Neufahrn b. Freising
ID 14561
2 Zimmer
ca. 50 m²
Stockwerk 1
ID 14561
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Diese frisch sanierte 2-Zimmer Wohnung befindet sich in einem Mehrfamilienhaus aus dem Baujahr 1965, das im Zeitraum 2024–2025 umfassend kernsaniert wurde und somit dem Standard eines Neubaus entspricht. Der Balkon wird bis spätestens Kalenderwoche 37 fertiggestellt.
Die Wohnung präsentiert sich frisch eingerichtet und überzeugt durch eine moderne Ausstattung sowie eine durchdachte Raumaufteilung. Sämtliche Fenster wurden mit modernen Plissees versehen (zum Zeitpunkt der Aufnahmen noch nicht montiert). Zur Wohnung gehören ein abschließbarer Kellerraum, ein eigener Waschtrockner im gemeinschaftlichen Waschraum sowie ein Außenstellplatz mit der Möglichkeit zur Nachrüstung einer Wallbox.
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Häufige Fragen
Für Sie als Mieter:in ist unser Service kostenlos. An den Vermietenden zahlen Sie nach Vertragsunterzeichnung die monatliche Miete sowie einmalig eine Kaution (i.d.R. zwei Monatsmieten).
Wenn Sie auf unserer Webseite ein passendes Angebot gefunden haben oder passende Angebote von uns zugeschickt bekommen möchten, füllen Sie bitte zuerst unser Anmeldeformular vollständig aus. Unsere Consultants werden sich dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die weiteren Schritte zu besprechen. Gerne organisieren wir einen Besichtigungstermin vor Ort. Haben Sie sich für eine Wohnung entschieden, dann besprechen wir dies mit dem Vermieter und setzen nach Zusage den Mietvertrag auf.
Der angegebene Mietzeitraum ist verbindlich. Wenn eine Wohnung zum Beispiel zum 01. Juni angeboten wird, kann sie nicht früher angemietet werden in der Regel auch nicht deutlich später. Sollte der von Ihnen gewünschte Mietzeitraum vom Angebot abweichen, teilen Sie dies ihrem Consultant dennoch gerne mit. Ist ein festes Enddatum angegeben, kann die Wohnung nicht verlängert werden. Bei einem variabel angegebenen Mietzeitraum kann mit dem Vermietenden ggf. über leichte Abweichungen verhandelt werden.
Private Anbieter von Wohnungen und Häusern in München unterliegen einer Mindestmietzeit von sechs Monaten. Die Stadt München betrachtet Anmietzeiträume von unter sechs Monaten als Wohnraumzweckentfremdung, daher werden über uns Wohnungen und Häuser nur für mindestens ein halbes Jahr oder länger vermittelt.
Gewerbliche Anbieter wie Serviced Apartments dürfen wiederum an vielen Standorten nicht länger als 6 Monate vermieten. Somit unterscheiden wir zwischen Short-Stay und Long-Term Angeboten.
In der Region Tegernsee dürfen auch private Anbieter für kürzere Mietzeiträume vermieten und somit können wir hier eine möblierte Vermietung bereits ab einem Monat anbieten.
Gewerbliche Anbieter wie Serviced Apartments dürfen wiederum an vielen Standorten nicht länger als 6 Monate vermieten. Somit unterscheiden wir zwischen Short-Stay und Long-Term Angeboten.
In der Region Tegernsee dürfen auch private Anbieter für kürzere Mietzeiträume vermieten und somit können wir hier eine möblierte Vermietung bereits ab einem Monat anbieten.
Wünschen Sie eine persönliche Besichtigung vor Ort, teilen Sie dies uns mit. Sollte die Wohnung noch vermietet sein, werden unsere Consultants den Termin mit dem aktuellen Mieter absprechen. Ist die Wohnung bereits frei, sind in der Regel kurzfristige Termine möglich. Bitte beachten Sie, dass die Wohnung meist an die Person vermietet wird, die zuerst eine verbindliche Zusage macht. Planen Sie daher die Termine nicht zu spät, da sonst die gewünschten Objekte in der Zwischenzeit vermietet sein könnten.
Auf Anfrage können Sie unsere Angebote virtuell per Videoanruf besichtigen. Auf unserer Webseite finden Sie hochwertige Foto- und Videoaufnahmen der Immobilie, der Umgebung sowie zusätzliche Detailinformationen zu jedem Objekt.
Der Mietvertrag wird zwischen dem Mieter und dem Vermieter abgeschlossen. In den meisten Fällen wird der Mietvertrag von Mr. Lodge ausgefertigt - in Absprache mit Mieter und Vermieter - von Mr. Lodge ausgefertigt und an beide Parteien zur Unterschrift weitergeleitet.
Wie im Mietvertrag vereinbart, muss die Wohnung professionell endgereinigt zurückgegeben werden. Bei Auszug findet eine gewerbliche Endreinigung statt, die durch den Vermieter an eine Fachfirma in Auftrag gegeben wird. Die Kosten ergeben sich nach Aufwand und werden in der Regel vom Mietergetragen. Der Vermieter erhält die Rechnung der Reinigungsfirma und verrechnet die Kosten mit der Kaution. Durch eine gründliche Vorreinigung können die Kosten der gewerblichen Reinigung reduziert werden. Was alles zu einer Endreinigung gehört, entnehmen Sie bitte unserer Checkliste.