Wohnen auf Zeit
Flexibles Wohnkonzept ohne langfristige Bindung
Ein neuer Job, ein zeitlich begrenztes Projekt oder der Wunsch nach flexibler Wohnraumnutzung – klassische Mietverträge passen oft nicht mehr zu modernen Lebenssituationen. Gleichzeitig suchen Eigentümer nach renditestarken, aber flexiblen Vermietungsmodellen. Wohnen auf Zeit bietet hier eine Lösung: für Menschen, die vorübergehend wohnen möchten, und für Anbieter, die Wohnraum strategisch nutzen wollen.
Wohnung auf Zeit finden Wohnung anbieten
Das Wichtigste in Kürze:
- Wohnen auf Zeit bedeutet das befristete Mieten einer vollständig möblierten, bezugsfertigen Wohnung ohne langfristige Bindung.
- Die Mietdauer ist von Anfang an festgelegt und liegt in der Regel bei mindestens 3 Monaten, je nach Stadt auch länger.
- Das Wohnkonzept richtet sich an Menschen, die vorübergehend aus beruflichen oder persönlichen Gründen Wohnraum benötigen und unterliegt, je nach Dauer, dem Mietrecht.
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist Wohnen auf Zeit?
- Für wen kommt Wohnen auf Zeit infrage?
- Welche Vorteile bietet Wohnen auf Zeit für Mieter?
- Welche Vorteile bietet Wohnen auf Zeit für Vermieter?
- Wie funktioniert Wohnen auf Zeit in der Praxis?
- Was muss man beim Wohnen auf Zeit beachten?
- Fazit
- FAQ - Häufige Fragen zum Wohnen auf Zeit
Was ist Wohnen auf Zeit?
Definition und Merkmale
Wohnen auf Zeit ist die befristete Überlassung von möbliertem Wohnraum für einen definierten Zeitraum, der meist zwischen einigen Monaten und einem Jahr liegt. Es dient als flexible Übergangslösung mit voll ausgestatteter Infrastruktur und pauschaler Abrechnung.
Kernaspekte des Wohnens auf Zeit
- Möblierung & Ausstattung: Vollständige Einrichtung inklusive Küche, Bettwäsche und Internet (WLAN).
- Vertragsgestaltung: Befristete Mietverträge mit automatischem Vertragsende ohne Kündigungsnotwendigkeit.
- Kostenstruktur: In der Regel Pauschalmieten, die sämtliche Nebenkosten und oft zusätzliche Serviceleistungen abdecken.
- Zielgruppen: Young Professionals, Projektmitarbeiter, Pendler, Studenten sowie Expats oder Personen in Übergangsphasen.
| Merkmal | Wohnen auf Zeit | Klassische Miete | Ferienwohnung |
|---|---|---|---|
| Dauer | 1 – 36 Monate | Unbefristet | Tage bis Wochen |
| Ausstattung | Vollmöbliert | Unmöbliert | Vollmöbliert |
| Zweck | Beruflich/Privat (Wohnsitz) | Langfristiger Wohnsitz | Touristisch |
| Abrechnung | Pauschalpreis | Kaltmiete + NK-Vorauszahlung | Tages-/Wochenpreise |
| Kündigung | Automatisches Ende | Gesetzliche Fristen | Keine (Buchung) |
Gängige Formate
- Serviced Apartments: Apartments mit hotelähnlichen Zusatzleistungen (Reinigung, Wäscheservice).
- Boardinghouses: Beherbergungsbetriebe in urbanen Zentren für längere Aufenthalte.
- Zwischenmiete: Befristete Untermiete in privat genutzten Objekten.
Wohnen auf Zeit ist das Mieten einer Wohnung für einen begrenzten Zeitraum, meist inklusive vollständiger Möblierung und Ausstattung. Anders als bei einem klassischen unbefristeten Mietverhältnis steht von vornherein fest, dass das Mietverhältnis nach einer bestimmten Dauer endet.
In der Praxis bedeutet dies: Man mietet z.B. ein Apartment für ein paar Monate oder wenige Jahre und zieht danach wieder aus, ohne langfristige Verpflichtungen einzugehen. Oftmals handelt es sich um befristete Mietverträge (Zeitmietverträge), bei denen Mietbeginn und -ende vertraglich genau festgelegt sind.
In Deutschland beträgt die Mindestmietdauer bei Wohnen auf Zeit in der Regel mindestens 3 Monate, in manchen Städten sogar 6 Monate. Kürzere Zeiträume fallen eher unter Ferien- oder Kurzzeitvermietung.
Generell gilt: Die Wohnung ist komplett möbliert und bezugsfertig, sodass der Mieter direkt einziehen kann – ähnlich wie in ein Apartmenthotel oder Boardinghouse. Wichtig ist, Wohnen auf Zeit nicht mit Ferienwohnungen zu verwechseln. Das Konzept richtet sich an temporäre Bewohner, nicht an Urlauber.
„Entsprechend unterliegt Wohnen auf Zeit (je nach Dauer) dem Mietrecht und nicht dem Reiserecht, was bedeutet, dass ein befristeter Mietvertrag geschlossen wird und gewisse mietrechtliche Regeln greifen“, betont Norbert Verbücheln, Geschäftsführer von Mr. Lodge in München, einem der führenden Anbieter von Wohnen auf Zeit.
Inzwischen nutzen zwar auch einige Privatpersonen auf längeren Reisen möblierte Wohnungen zur Zwischenmiete, doch primär ist dieses Wohnkonzept keine Urlaubsunterkunft. Es geht vielmehr um eine temporäre Wohnlösung für Menschen, die vorübergehend in einer Stadt leben und arbeiten – nicht um klassische Urlauber.
Für wen kommt Wohnen auf Zeit infrage?
Wohnen auf Zeit richtet sich an verschiedene Zielgruppen, die eine flexible Wohnlösung benötigen. Immer mehr Menschen sind heute auf berufliche oder persönliche Mobilität angewiesen und nehmen Wohnen auf Zeit in Anspruch. Typische Gruppen sind zum Beispiel:
Berufstätige auf Projektbasis oder Geschäftsreisende
- Fach- und Führungskräfte, die für einige Monate in einer anderen Stadt arbeiten (z.B. Projektmitarbeiter, Berater oder Expats), schätzen ein möbliertes Apartment, da sie sich nicht dauerhaft niederlassen wollen.
Studenten und Praktikanten
- Wer für ein Semester, ein Praktikum oder zu Studienbeginn vorübergehend Wohnraum braucht, findet in möblierten WGs oder Apartments auf Zeit eine gute Übergangslösung, bis ggf. etwas Dauerhaftes gefunden ist.
Personen in Umbruchsituationen
- Auch Privatpersonen in einer Übergangsphase – etwa bei einem befristeten Arbeitsvertrag, während der Wohnungssuche am neuen Wohnort oder in Trennungsphasen gehören zur Zielgruppe. Sie mieten für einige Monate möbliert, um flexibel zu bleiben.
Diese und ähnliche Gruppen nutzen möblierte Wohnungen meist nur zeitweise und gezielt für begrenzte Monate. Ein Vorteil aus Vermietersicht: Viele dieser Mietergruppen sind bereit, höhere Mieten zu zahlen, um dafür die Flexibilität und den Komfort eines komplett ausgestatteten Wohnraums zu genießen.
Trotzdem bleibt Wohnen auf Zeit – wie erwähnt – in erster Linie eine Lösung für befristetes Wohnen aus praktischen Gründen und ist keine klassische Ferienvermietung.
Welche Vorteile bietet Wohnen auf Zeit für Mieter?
Für Mieter bietet Wohnen auf Zeit zahlreiche Vorteile gegenüber einer herkömmlichen Anmietung oder einem langen Hotelaufenthalt. Hier sind die wichtigsten Pluspunkte aus Mietersicht:
Flexibilität der Mietdauer
- Anders als bei unbefristeten Mietverträgen mit langfristiger Bindung (und übliche Kündigungsfrist von 3 Monaten) können Sie beim Wohnen auf Zeit von vornherein genau für den benötigten Zeitraum mieten.
- Das kommt dem modernen Bedürfnis entgegen, nur so lange an einem Ort zu wohnen, wie es Job oder Studium erfordern.
- Sie vermeiden es, sich länger als nötig an eine Wohnung zu binden, und können nach Ablauf der Mietdauer unkompliziert weiterziehen oder zurückkehren.
Schneller Einzug ohne Umzugsstress
- Möblierte Wohnungen auf Zeit sind bezugsfertig ausgestattet, vom Sofa über das Bett bis zur Küche ist alles Notwendige vorhanden.
- Das bedeutet, Mieter können oft innerhalb kurzer Zeit eine passende Wohnung finden und sofort einziehen, ohne erst Möbel anschaffen oder einen aufwendigen Umzug organisieren zu müssen.
- Die sonst üblichen Umzugskosten (Möbeltransport, LKW etc.) entfallen weitgehend, was enorm Zeit und Nerven spart.
Komfort und Privatsphäre statt Hotel
- Ein Apartment auf Zeit bietet in der Regel mehr Platz, Privatsphäre und ein heimisches Gefühl verglichen mit einem Hotelzimmer.
- Gerade für längere Aufenthalte schätzen Mieter die Möglichkeit, sich in einer richtigen Wohnung einzurichten, eigene Mahlzeiten zu kochen und Besuch zu empfangen, kurz: wie in den eigenen vier Wänden zu leben.
- Gleichzeitig sind möblierte Wohnungen oft geschmackvoll eingerichtet, sodass man kein steriles Ambiente befürchten muss.
- Viele Angebote befinden sich außerdem in attraktiven Lagen (z.B. innenstadtnah oder mit guter Verkehrsanbindung), was den Alltag erleichtert.
Kostenersparnis gegenüber dem Hotel
- Für längere Aufenthalte ist Wohnen auf Zeit meist preisgünstiger als ein monatelanger Hotelaufenthalt.
- Die Miete beinhaltet oft schon Nebenkosten und Internet, und durch den Möblierungszuschlag fallen etwa 10–30 % höhere Kosten im Vergleich zu einer unmöblierten Wohnung an.
- Das zahlt man jedoch für den gebotenen Komfort gern, zumal ein Hotel in ähnlicher Lage weit mehr kosten würde.
- Zudem gibt es bei seriösen Angeboten keine versteckten Gebühren; die Konditionen sind im Mietvertrag klar geregelt.
Kein Aufwand beim Auszug
- Hat man die Wohnung nur auf Zeit gemietet, endet das Mietverhältnis automatisch zum vereinbarten Datum.
- Anschließend ziehen Sie einfach aus, ohne Nachmieter suchen oder renovieren zu müssen (übliche Abnutzung vorausgesetzt).
- Die Kaution erhält man nach ordnungsgemäßer Wohnungsübergabe zurück.
- Diese Ungezwungenheit nimmt viel Druck von Mietern, die vielleicht schon den nächsten Ortswechsel planen.
"Für längere Aufenthalte ist eine möblierte Wohnung viel angenehmer als ein Hotel – man reist im Grunde nur mit dem Koffer an und fühlt sich direkt wie zuhause", sagt Norbert Verbücheln von Mr. Lodge.
Zusammengefasst ermöglicht Wohnen auf Zeit Mietern ein Höchstmaß an Flexibilität und Bequemlichkeit.
Gerade wer häufig den Standort wechselt oder vorübergehend eine Bleibe braucht, kann so unkompliziert wohnen, ohne in jeden Ortswechsel enorm viel Geld und Aufwand investieren zu müssen.
Welche Vorteile bietet Wohnen auf Zeit für Vermieter?
Auch für Vermieter, Eigentümer oder Investoren kann die Vermietung auf Zeit sehr attraktiv sein.
Dieses Geschäftsmodell unterscheidet sich in einigen Punkten von der klassischen Dauervermietung und eröffnet besondere Chancen:
Höhere Mieteinnahmen
- Ein klarer Vorteil ist die Möglichkeit, einen Möblierungszuschlag auf die Miete aufzuschlagen, da die Wohnung komplett eingerichtet zur Verfügung gestellt wird.
- Möblierte Wohnungen bringen oft 10–30 % mehr Miete ein als unmöblierte, solche Zuschläge sind üblich.
- Selbst in Städten mit Mietpreisbremse ist ein angemessener Aufpreis für Möblierung erlaubt, sofern er sich am Zeitwert der Ausstattung orientiert.
- Vermieter können also durch die befristete, möblierte Vermietung deutlich höhere Renditen erzielen als bei unmöblierten Verträgen.
Große Nachfrage, geringe Leerstandzeiten
- In vielen Regionen besteht eine hohe Nachfrage nach möbliertem Wohnraum auf Zeit, sei es von Unternehmen, die für Mitarbeiter eine Unterkunft suchen, oder von Privatpersonen in oben genannten Zielgruppen.
- Entsprechend groß ist die potenzielle Mieter-Zielgruppe, was es dem Vermieter erleichtert, seine Immobilie zügig zu vermieten.
- Durch die attraktive Ausrichtung auf Pendler, Expats etc. lässt sich ein Leerstand oft auf ein Minimum reduzieren.
- Die Wohnung ist in der Regel schnell wieder belegt, sofern Preis und Angebot stimmen.
Mehr Flexibilität und Kontrolle
- Vermieter sind bei Wohnen auf Zeit nicht langfristig an einen Mieter gebunden.
- Befristete Mietverträge enden automatisch, sodass der Eigentümer nach Ablauf frei entscheiden kann, ob er die Immobilie erneut vermietet, selbst nutzen oder sogar verkaufen möchte.
- Diese Flexibilität ist besonders vorteilhaft, wenn man die Wohnung perspektivisch für Eigenbedarf vorgesehen hat oder auf Marktveränderungen reagieren will.
- Auch Mietanpassungen sind leichter umzusetzen: Nach jeder Mietperiode kann der Preis neu festgelegt werden, um ihn an das aktuelle Marktniveau anzupassen, bei unbefristeten Mietverhältnissen sind Mieterhöhungen dagegen reglementiert.
Geringeres Ausfalls- und Mieterrisiko
- Durch die kürzere Mietdauer besteht ein geringeres Risiko von Mietausfällen.
- Häufig zahlen Zeitmieter die Miete im Voraus für mehrere Monate, oder zumindest sind langfristige Mietrückstände seltener, da das Vertragsende absehbar ist.
- Sollte es mit einem Mieter doch einmal Probleme geben, ist man als Vermieter nicht jahrelang an diesen gebunden, Konflikte sind begrenzt, da ein schwieriger Mieter die Wohnung bald wieder räumen muss.
- Zudem greifen bei Vermietung einzelner möblierter Zimmer in der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung sogar verkürzte Kündigungsfristen (hier kann der Vermieter ohne Angabe von Gründen mit nur zwei Wochen Frist kündigen, § 573c BGB).
- Alles in allem lässt sich das Vermieterrisiko so steuern.
Steuerliche Vorteile und Abschreibungen
- Die Kosten für die Möblierung und Ausstattung der Wohnung können steuerlich geltend gemacht werden.
- Anschaffungen für Möbel und Geräte lassen sich über die Jahre abschreiben; kleinere Einrichtungsgegenstände bis 800 € netto sogar sofort vollständig im Anschaffungsjahr.
- Auch laufende Ausgaben wie Reparaturen, Reinigungsservice oder Maklerkosten kann man als Werbungskosten ansetzen.
- Dadurch reduziert sich die steuerliche Belastung und steigert den Nettogewinn aus der Vermietung.
- Ein Beispiel: Investiert ein Vermieter 3.000 € in neue Möbel, kann er pro Jahr ca. 300 € davon steuerlich absetzen.
Natürlich ist das möblierte Vermieten auch mit etwas höherem Aufwand verbunden – von der Einrichtung der Wohnung über regelmäßige Mieterwechsel bis zur Betreuung der Mieter.
Doch wenn man auf eine hochwertige Ausstattung achtet und ein marktgerechtes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet, lässt sich eine Win-Win-Situation schaffen: zufriedene Mieter und ein rentables Investment für den Vermieter. Wichtig ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und professionell zu managen (dazu mehr im nächsten Abschnitt).
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Wie funktioniert Wohnen auf Zeit in der Praxis?
Ablauf für Mieter
- Eine Wohnung auf Zeit zu mieten funktioniert ähnlich wie eine normale Wohnungssuche, ist aber meist deutlich schneller und unkomplizierter.
- Interessenten können über spezialisierte Online-Portale oder Immobilienmakler nach möblierten Wohnungen suchen, oft filtert man nach Stadt, Mietdauer und Ausstattung.
- Nach Kontaktaufnahme und Besichtigung (in Person oder virtuell) wird ein befristeter Mietvertrag abgeschlossen, der Mietbeginn und Mietende kalendermäßig festlegt.
- Üblich ist zudem eine Kaution (meist 1–3 Monatsmieten), die der Mieter hinterlegt und nach Auszug zurückbekommt, sofern keine Schäden entstanden sind.
- Viele Anbieter verlangen alle Mietkosten warm (inklusive Nebenkosten, Internet etc.) pauschal im Voraus für den ersten Monat; danach wird monatlich gezahlt wie gewohnt.
- Am Einzugsdatum erhält der Mieter vom Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung, mit der er sich beim Einwohnermeldeamt anmelden kann (gesetzlich vorgeschrieben).
- Dann heißt es: Koffer auspacken und einziehen, dank vollständiger Möblierung entfällt das Möbelschleppen.
- Während der Mietzeit gelten je nach Vertragsdauer die üblichen Mieterrechte (bei Verträgen über 6 Monate greifen Mieterschutz und Mietpreisbremse, bei kürzeren sog. Kurzzeit-Mieten entfallen manche Schutzvorschriften).
- Nach Ablauf der vereinbarten Zeit zieht der Mieter fristgemäß aus; möchte er verlängern, muss dies rechtzeitig neu vereinbart werden, da der ursprüngliche Vertrag automatisch endet.
Ablauf für Vermieter
- Wer seine Wohnung auf Zeit vermieten möchte, sollte zunächst für eine ansprechende Möblierung und Ausstattung sorgen.
- Die Wohnung muss so eingerichtet sein, dass ein Mieter ohne zusätzlichen Aufwand einziehen kann (Bett, Schrank, Sitzmöbel, voll eingerichtete Küche etc. gehören zur Grundausstattung).
- Dann kann der Vermieter das Objekt über geeignete Kanäle anbieten. Häufig werden dafür Agenturen oder Vermittlungsplattformen genutzt, die sich auf möblierte Kurzzeitvermietung spezialisiert haben. Ist ein Mieter gefunden, wird ein befristeter Mietvertrag aufgesetzt.
- Während der Mietzeit sorgt der Vermieter dafür, dass die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand bleibt, z. B. Reparaturen bei Mängeln, die nicht vom Mieter verursacht wurden, müssen zeitnah erledigt werden.
- Experten raten deshalb dazu, sich hierbei von einem erfahrenen Partner unterstützen zu lassen, der professionell reagieren kann.
- Am Ende der Mietdauer wird die Wohnung gemeinsam mit dem Mieter abgenommen; dabei empfiehlt es sich, anhand einer Inventarliste den Zustand der Möbel und Räume zu überprüfen, wie er schon beim Einzug dokumentiert wurde.
- So lassen sich eventuelle Schäden klar zuordnen. Nach erfolgreicher Übergabe erhält der Mieter die Kaution zurück, und der Vermieter kann die Wohnung für den nächsten Mieter vorbereiten.
Insgesamt ist der Ablauf beim Wohnen auf Zeit gut eingespielt: Von der Wohnungssuche bis zum Auszug profitieren beide Seiten von klar geregelten, aber dennoch flexiblen Strukturen.
„Vermieter sollten sich im Vorfeld mit den rechtlichen Vorgaben auseinandersetzen (Befristungsgründe, lokale Regelungen etwa zu Zweckentfremdung in großen Städten etc.) und Mieter sollten die Vertragsbedingungen genau lesen (z.B. ob eine Verlängerungsoption besteht)“, hebt Norbert Verbücheln von Mr. Lodge hervor.
Dann steht einer erfolgreichen Vermietung nichts im Wege.
Was muss man beim Wohnen auf Zeit beachten?
Ob als Mieter oder Vermieter, es gibt einige wichtige Aspekte, die man bei Wohnen auf Zeit beachten sollte:
Rechtlicher Rahmen
- Befristete Mietverträge erfordern einen Sachgrund. Der Vermieter muss im Vertrag angeben, warum die Vermietung zeitlich befristet ist (z.B. Eigenbedarf nach Mietende, geplanter Umbau). Fehlt dieser Grund, gilt der Vertrag automatisch als unbefristet.
- Außerdem gilt grundsätzlich der übliche Mieterschutz; allerdings greifen bestimmte Regeln wie Mietpreisbremse oder Kündigungsschutz bei sehr kurzen Mietzeiten (bis 6 Monate) nicht.
- Informieren Sie sich daher über die aktuellen gesetzlichen Regelungen, falls Sie einen sehr kurzen Mietzeitraum anstreben.
Anmeldepflicht (Meldewesen)
- Auch wer „nur“ auf Zeit wohnt, muss sich beim Einwohnermeldeamt anmelden, sofern kein anderer Wohnsitz in Deutschland besteht. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter innerhalb von 14 Tagen nach Einzug eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen.
- Diese Pflicht besteht auch bei möblierten Wohnungen und darf nicht vernachlässigt werden – andernfalls drohen Bußgelder für den Vermieter. Mieter sollten daher darauf achten, dieses Dokument rechtzeitig zu erhalten, um ihrer Meldepflicht nachzukommen.
Untermiete und Erlaubnis
- Viele Zeitwohnsituationen entstehen durch Untermietverhältnisse – etwa wenn ein Hauptmieter seine Wohnung vorübergehend weitervermietet (Zwischenmiete, z.B. für Auslandsaufenthalte). Hier gilt: Ein Mieter darf seine Wohnung nur mit Zustimmung des Vermieters untervermieten.
- Laut § 540 BGB muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden und darf diese nur aus wichtigem Grund verweigern. Wer ohne Erlaubnis untervermietet, riskiert die Kündigung. Daher sollten Hauptmieter rechtzeitig eine schriftliche Genehmigung einholen, bevor sie ihre Wohnung auf Zeit anbieten.
- Vermieter wiederum können bei berechtigtem Interesse ihres Mieters (z.B. vorübergehender Jobwechsel) die Erlaubnis nicht willkürlich verweigern.
Mietvertrag und Inventarliste
- Der Mietvertrag für Wohnen auf Zeit sollte so klar und ausführlich wie nötig gestaltet sein. Insbesondere sollte er festhalten, welche Möblierung und Ausstattung mitvermietet wird.
- Es empfiehlt sich, dem Vertrag eine Inventarliste aller Einrichtungsgegenstände beizufügen, inklusive Zustand bei Einzug. Beide Parteien unterschreiben diese Liste, so sind später Streitigkeiten über fehlende oder beschädigte Gegenstände weitgehend ausgeschlossen.
- Ebenso sollten im Vertrag die Nebenkostenregelung, eine eventuelle Pauschalmiete inkl. Möblierungszuschlag sowie die Höhe der Kaution stehen.
- In der Regel werden bei Wohnen auf Zeit bis zu drei Monatsmieten Kaution veranschlagt (gesetzliches Maximum), die auf einem separaten Konto treuhänderisch verwahrt wird.
Lokale Vorschriften
- In einigen Großstädten gibt es Regelungen zur Kurzzeitvermietung (Stichwort Zweckentfremdungsverbot). Diese zielen hauptsächlich auf Ferienwohnungen ab, können aber auch möblierte Zwischenmieten betreffen, insbesondere wenn die Mietdauer sehr kurz ist.
- Als Vermieter sollte man sicherstellen, dass die Vermietung legal ist. So kann es Obergrenzen geben, wie lange man pro Jahr an wechselnde Mieter vermieten darf, ohne eine Genehmigung einzuholen.
- Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt, ob für die geplante Mietdauer irgendwelche Auflagen bestehen. Mieter können im Zweifel den Vermieter darauf ansprechen, um sicherzugehen, dass ihr Mietverhältnis im Rahmen der Bestimmungen stattfindet.
Versicherungen und Haftung
- Bei möblierten Wohnungen ist die Haftungsfrage für Einrichtung und Schäden ein Thema. Mieter sollten eine Haftpflichtversicherung haben, die auch Mietsachschäden abdeckt, so sind sie geschützt, falls sie versehentlich Möbel oder Inventar beschädigen.
- Vermieter können zudem eine Hausratversicherung für die möblierte Wohnung abschließen. Generell bleibt der Hauptmieter (bei Untermiete) gegenüber dem Eigentümer verantwortlich für die Wohnung, weshalb im Untermietvertrag eine Klausel stehen sollte, die den Untermieter für von ihm verursachte Schäden haftbar macht.
- Klare Absprachen zur Reinigung (Zwischenreinigung, Endreinigungspauschale etc.) sind ebenfalls sinnvoll, damit es am Ende keine Unstimmigkeiten gibt.
Wenn beide Seiten diese Punkte beachten, steht einem reibungslosen Ablauf nichts im Wege. Transparenz und Kommunikation sind beim Wohnen auf Zeit entscheidend:
Werden alle Bedingungen offen besprochen und vertraglich festgehalten, können sowohl Mieter als auch Vermieter die Vorteile dieser flexiblen Wohnform genießen, ohne böse Überraschungen.
Fazit
Wohnen auf Zeit bietet eine moderne, flexible Lösung für temporären Wohnraumbedarf. Mieter genießen die Bequemlichkeit einer komplett eingerichteten Wohnung ohne langfristige Verpflichtung, und Vermieter können ihre Immobilie effizient nutzen und gewinnbringend vermieten.
"Möbliertes Wohnen ist längst kein Nischenmodell, sondern ein Baustein moderner Arbeits -und Lebenswelten – es schließt eine klare Lücke zwischen Hotel und klassischem Wohnen", resümiert Norbert Verbücheln.
Mit klarem Verständnis der Vorteile, Pflichten und Rahmenbedingungen steht einer erfolgreichen Zwischenmiete nichts im Wege – sei es für ein neues Projekt in der Fremde, den Studienstart in einer anderen Stadt oder die Überbrückung bis zur nächsten festen Bleibe.
Häufig gestellte Fragen - Wohnen auf Zeit
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Wie lange kann man eine Wohnung auf Zeit mieten?
In der Praxis sind Mietzeiten von einigen Monaten bis zu etwa zwei Jahren üblich. Viele Vermieter setzen eine Mindestmietdauer (oft 3 oder 6 Monate), da kürzere Zeiträume organisatorisch aufwendiger sind.
Theoretisch kann ein Zeitmietvertrag auch länger laufen, aber spätestens nach 1–2 Jahren geht man meist zu einem normalen Mietverhältnis über. Wichtig: Ist die Mietdauer auf maximal 6 Monate begrenzt, spricht man rechtlich von Kurzzeitmiete – hier gelten einige mietrechtliche Ausnahmen. Längere befristete Verträge (über 6 Monate) bieten hingegen den vollen Mieterschutz. Eine Verlängerung über die ursprünglich vereinbarte Zeit hinaus ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich, in der Regel durch Abschluss eines neuen befristeten Vertrags.
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Wie finde ich eine Wohnung auf Zeit?
Am einfachsten über spezialisierte Portale und Makler, die möblierte Wohnungen vermitteln. Online lassen sich zahlreiche Plattformen finden: von großen Immobilienportalen (mit Filter für möbliert oder befristet) bis zu Agenturen für Wohnen auf Zeit.
Suchen Sie z.B. nach „Wohnen auf Zeit + [Stadt]“, um regionale Angebote zu entdecken. Nach Auswahl einer passenden Wohnung durchläuft man meist ein standardisiertes Verfahren: Anfrage, Besichtigung (oft sind ausführliche Fotos oder 3D-Rundgänge online vorhanden), dann Vertragsabschluss. Da die Nachfrage hoch sein kann, lohnt es sich, frühzeitig mit der Suche zu beginnen, vor allem zu Semesterstart oder zu Beginn eines großen Projekts in der Stadt.
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Muss ich mich behördlich anmelden, wenn ich nur auf Zeit wohne?
Ja. Jeder, der in Deutschland eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt anmelden, selbst wenn das Mietverhältnis befristet ist. Dafür benötigt man die vom Vermieter unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung.
Diese Pflicht zur Anmeldung gilt grundsätzlich, sobald man keinen anderen angemeldeten Wohnsitz in Deutschland hat oder länger als 3 Monate am Stück in der temporären Wohnung bleibt. Auch bei einem Zweitwohnsitz ist eine Anmeldung als Nebenwohnung erforderlich. Mieter sollten also darauf achten, dass ihnen der Vermieter rechtzeitig die nötigen Unterlagen aushändigt. Für Aufenthalte unter 3 Monaten kann es in der Praxis Ausnahmen geben (z.B. bei Hotels oder Serviced Apartments meldet oft die Unterkunft die Gäste an), aber sobald man wohnt statt nur übernachtet, führt kein Weg an der Meldepflicht vorbei.
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Ist Wohnen auf Zeit teurer als eine normale Miete?
In der Regel ja, Wohnen auf Zeit ist pro Monat gerechnet kostspieliger als ein unbefristeter Mietvertrag für eine unmöblierte Wohnung. Grund dafür sind der Möblierungszuschlag und die kurze Bindung: Der Vermieter stellt Einrichtung und Flexibilität bereit, was mit einem Aufpreis entgolten wird. Üblich sind etwa 10–30 % höhere Mieten für möblierte Wohnungen auf Zeit im Vergleich zur ortsüblichen Miete einer vergleichbaren unmöblierten Wohnung.
Dafür sind aber meist schon sämtliche Nebenkosten, Internet und oft sogar der Rundfunkbeitrag in der Miete enthalten, sodass die Gesamtkosten transparent sind. Aus Mietersicht lohnt sich der Aufpreis, wenn man die Anschaffung von Möbeln, Umzugskosten und langfristige Verpflichtungen gegenrechnet. Wichtig: In Gebieten mit Mietpreisbremse darf der Vermieter zwar einen Möblierungszuschlag erheben, aber die Gesamtmiete sollte noch angemessen sein. Überzogene Preise sind zwar auf dem freien Markt möglich, schrecken aber gute Mieter ab. Daher findet man meist marktgerechte Angebote – etwas teurer als normal, aber dafür mit Rundum-Sorglos-Charakter.
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Was passiert, wenn ich vor dem Mietende ausziehen möchte?
Ein befristeter Mietvertrag ist grundsätzlich bindend für die vereinbarte Dauer. Das heißt, als Mieter können Sie nicht ohne Weiteres vorzeitig kündigen. Die gesetzliche ordentliche Kündigungsfrist von 3 Monaten greift hier nicht, da der Vertrag ja zu einem bestimmten Datum ausläuft.
Möchten Sie dennoch früher raus, sind Sie auf die Kulanz des Vermieters angewiesen. In vielen Fällen findet sich eine Lösung: etwa indem Sie einen Nachmieter stellen, der nahtlos für den Rest der Mietzeit übernimmt (natürlich nur mit Zustimmung des Vermieters), oder indem Sie im gegenseitigen Einvernehmen einen Aufhebungsvertrag schließen. Einen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht. Nur in Sonderfällen – zum Beispiel bei außerordentlicher Kündigung aus wichtigem Grund (etwa wenn die Wohnung unbewohnbar wird) – können Sie vorzeitig aus dem Vertrag heraus. Unser Tipp: Falls absehbar ist, dass Sie eventuell flexibel sein müssen, sprechen Sie das schon vor Vertragsabschluss an. Manche Vermieter zeigen sich entgegenkommend und vereinbaren eine Option, vorzeitig zu kündigen oder den Vertrag zu verlängern, falls sich die Umstände ändern. Grundsätzlich gilt aber: Planen Sie den Mietzeitraum realistisch, denn ein Zeitmietvertrag ist dazu da, für diese Zeit erfüllt zu werden.
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Darf ich meine eigene Wohnung auf Zeit vermieten?
Als Eigentümer Ihrer Wohnung dürfen Sie diese grundsätzlich möbliert auf Zeit vermieten. Beachten Sie aber eventuelle lokale Regelungen (Stichwort Zweckentfremdung) und holen Sie im Fall einer Eigentumswohnung ggf. die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft ein, falls die Gemeinschaftsordnung Einschränkungen vorsieht.
Wenn Sie Mieter einer Wohnung sind und diese z.B. während eines Auslandsaufenthalts untervermieten möchten, benötigen Sie in jedem Fall die Zustimmung Ihres Vermieters. Ihr Vermieter darf die Erlaubnis nicht unbegründet verweigern, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung haben (z.B. vorübergehender berufsbedingter Umzug), aber Sie müssen ihn auf jeden Fall vorab fragen. Wichtig ist, die Dauer der Untervermietung klar zu kommunizieren. Zudem sollten Mieter wissen, dass sie gegenüber dem Eigentümer verantwortlich bleiben – d.h. falls der Untermieter Schäden verursacht oder Miete nicht zahlt, haftet zunächst der Hauptmieter. Mit einem sorgfältig aufgesetzten Untermietvertrag (siehe oben: Inventarliste, Kaution, Haftungsklauseln) kann man dieses Risiko aber verringern. Kurz gesagt: Eigentümer können ihre Wohnung auf Zeit vermieten, sollten jedoch alle gesetzlichen Vorgaben einhalten; Mieter dürfen es nur mit Erlaubnis und müssen die Spielregeln ihres Hauptmietvertrags beachten.
Unser Team steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Unsere Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr.
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Doris Palmiero
Bereichsleitung Vermietung
Prokuristin