FAQ für Vermieter


Hier finden Sie Angaben zu den Kriterien Ihres Objekts im Hinblick auf die möblierte Vermietung sowie die besonderen Dienstleistungen bei Mr. Lodge. Wir beantworten Ihnen alle Fragen rund um Ihre Immobilie von den Fotos über die Vermietung bis hin zu Kaution und Haftung. Gerne stehen wir auch persönlich für Sie mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie uns einfach an.

Fragen zum Objekt
  • Gibt es eine vorgegebene Mindestmietzeit?

    Private Anbieter:innen von Wohnungen und Häusern in München unterliegen einer Mindestmietzeit von sechs Monaten. Die Stadt München betrachtet Anmietzeiträume unter sechs Monaten als Wohnraumzweckentfremdung, daher werden über uns Wohnungen und Häuser nur für mindestens ein halbes Jahr oder länger vermittelt.

    Gewerbliche Anbieter wie Serviced Apartments dürfen wiederum an vielen Standorten nicht länger als 6 Monate vermieten. Somit unterscheiden wir zwischen Short-Stay und Long-Term Angeboten.

    In der Region Tegernsee dürfen auch private Anbieter:innen für kürzere Mietzeiträume vermieten und somit können wir hier eine möblierte Vermietung bereits ab einem Monat anbieten.

  • Muss das Objekt komplett möbliert und ausgestattet sein?

    Wir haben vorwiegend Kund:innen, die projektbezogen befristet im Großraum München oder der Region Tegernsee & Oberland wohnen werden und nur mit Koffern anreisen. Sie erwarten neben einer zeitgemäßen Einrichtung, dass zu der vollständigen Möblierung auch die Küche komplett ausgestattet ist, u.a. mit Geschirr, Besteck, Töpfen, Pfannen, Wasserkocher, sowie Bettwäsche, Handtücher, Staubsauger etc. Nach Möglichkeit sollte eine Waschmaschine oder ein Waschtrockner in der Wohnung vorhanden sein. Ebenso wichtig ist der technische Standard: Kabel- oder Satelliten-TV, DVD, Stereoanlage und ein Highspeed Internetzugang. Eine Inventarliste erhalten Sie auf Anfrage gerne von unserer Vermieterberatung.

  • Soll ich als Vermieter:in einen Internetanschluss/WLAN bereitstellen?

    Wir empfehlen die Bereitstellung eines Internetanschlusses/WLAN mit mindestens 50 Mbit/s, sofern verfügbar. Für die Mietinteressenten ist ein schnelles Internet ein sehr wichtiges Entscheidungskriterium. Die Ausstattung mit schnellem Internet erleichtert daher die Vermietung. Wohnungen ohne freigeschaltetes Internet/WLAN sind für alle Mietinteressenten so gut wie uninterressant. Leider ist die Haftungsfrage nicht absolut eindeutig zu regeln. Bislang sind uns aus dem großen Kreis unserer Vermieter:innen, die Internet anbieten, nur relativ wenige Unregelmäßigkeiten bekannt, und in den meisten von diesen Fällen haben die Mieter:innen dann auch die Verantwortung übernommen. Von uns vorbereitete Mietverträge enthalten eine Haftungsklausel.

  • Welche Internetanbieter empfiehlt Mr. Lodge?

    Wir empfehlen einen High-Speed-Internet-Anschluss über M-Net. M-Net ist der einzige Anbieter, bei dem man einen Internet-Vertrag ohne Telefon abschließen kann. Ein Telefonanschluss wird von den Mietinteressenten selten gewünscht. Wer in der Wohnung Kabel-TV verfügbar hat, kann möglicherweise auch über kabel-deutschland.de oder über pyur.com Internet dazu buchen.

  • Ist ein Telefonanschluss wichtig?

    Danach fragen die Kund:innen eher selten. Sicherlich ist es für Mieter:innen komfortabler, in der Wohnung einen Festnetzanschluss zu haben, es ist jedoch selten ein Ausschlusskriterium.

Fragen zu den Gebühren und Serviceangebot
  • Was kostet mich als Vermieter:in die Wohnungsvermittlung durch Mr. Lodge?“
    Gesamtmietdauer  Nettoprovision* Bruttoprovision
    Ab 1 Monat 16,39 % + 19 % MwSt. = 19,5 % einer Monatsmiete
    Bis 2 Monate 32,77 % + 19 % MwSt. = 39 % einer Monatsmiete
    Bis 3 Monate 49,16 % + 19 % MwSt. =  58,5 % einer Monatsmiete
    Bis 4 Monate 65,55 % + 19 % MwSt. =  78 % einer Monatsmiete
    Bis 5 Monate 81,93 % + 19 % MwSt. =  97,5 % einer Monatsmiete
    Bis 6 Monate 98,32 % + 19 % MwSt. = 117 % einer Monatsmiete
    Bis 7 Monate 112,60 % + 19 % MwSt. = 134 % einer Monatsmiete
    Bis 8 Monate 126,89 % + 19 % MwSt. = 151 % einer Monatsmiete
    Bis 9 Monate 141,18 % + 19 % MwSt. = 168 % einer Monatsmiete
    Ab 10 Monate oder länger 155,46 % + 19 % MwSt. = 185 % einer Monatsmiete
  • Führt Mr. Lodge auch Übergaben und Rückgaben durch?

    Auf Wunsch führt Mr. Lodge gerne die Übergabe und die Rückgabe Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses durch. Dabei wird ein umfangreiches Zustandsprotokoll mit Hilfe unserer hauseigenen App angefertigt. Sie können diesen Service entweder durch unser Komfortpaket abdecken oder alternativ auch als Einzelleistung buchen. Weitere Informationen finden Sie hier:

  • Betreut Mr. Lodge das Mietverhältnis auch während der Mietzeit?

    Mr. Lodge steht als Ansprechpartner für Vermieter:innen und Mieter:innen auch während der Mietzeit zur Verfügung und kann bei sprachlichen Barrieren oder als neutraler Vermittler helfen.

  • Kümmert sich Mr. Lodge um Reinigungen?

    Mr. Lodge organisiert auf Wunsch die Endreinigungen. In unserem Premiumpaket ist die Organisation der Endreinigung inklusive. Sie können diesen Service jedoch auch als Einzelleistung buchen:

    Mr. Lodge arbeitet mit über 10 Reinigungsfirmen zusammen.
    Unterhaltsreinigungen werden von Mieter:innen direkt in Auftrag gegeben und laufen nicht über Mr. Lodge.

  • Was bietet die Interior Design Abteilung bei Mr. Lodge an?

    Unsere qualifizierten Innenarchitektinnen beraten Sie gerne: Von der fotogerechten Dekoration bis hin zur kompletten Neueinrichtung Ihrer Wohnung, Ihres Hauses. Das ausführliche Serviceangebot finden Sie hier.

  • Um was kümmert sich der technische Service?

    Ob kleinere Reparaturen, kontinuierliche Wartungsarbeiten oder ein großer Schaden. Wir koordinieren und leisten mit unserem technischen Serviceteam Hilfe und können Sie so entscheidend entlasten.

Fragen zum Foto- und Videoservice
  • Kann ich auch eigene Fotos/Videos zur Verfügung stellen?

    Eine hohe Qualität der Fotos und Videos ist für die optimale Präsentation und erfolgreiche Vermittlung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses unverzichtbar. Ebenso wie eine möglichst einheitliche Darstellung aller angebotenen Wohnungen und Häuser. Fotos und Videos der Mietobjekte machen daher die Spezialist:innen von Mr. Lodge mit professionellem und neuestem Foto- und Video Equipment. Fotos und Videos der Anbieter:innen können daher leider nicht verwendet werden.

  • Wie viel kostet der Foto-/Videoservice?

    Diese Kosten sind Teil des Servicepakets von Mr. Lodge und für die Anbieter:innen fallen keine zusätzlichen Kosten für die Foto- und Videoaufnahmen an. Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Was sollte ich bei einem Fototermin beachten?

    Oft ist das Objekt zum Zeitpunkt des Fototermins noch bewohnt. Ihre Wohnung/Ihr Haus soll jedoch möglichst neutral dargestellt werden. Bitte beachten Sie daher, dass Ihre Immobilie entsprechend einladend wirkt. Ein Strauß Blumen ist z.B. eine schöne Willkommens-Geste, die Betten sollten gemacht und private Dinge nach Möglichkeit nicht zu sehen sein. Weitere Informationen finden Sie hier.

Fragen zur Vermietung
  • Wer kann über Mr. Lodge vermieten?
    • Eigentümer:innen
    • Mieter:innen, die eine Erlaubnis zur Untervermietung besitzen.
    • Gewerbliche Anbieter

     

    Für die möblierte Vermietung gilt: Sie verfügen über eine voll ausgestattete Wohnung oder ein Haus im Großraum München oder in der Region Tegernsee & Oberland.

    Für private Anbieter:innen im Stadtgebiet München gilt: Ihre Wohnung oder Ihr Haus steht für mindestens sechs Monate zur Verfügung.

    In der Region Tegernsee & Oberland dürfen auch private Ferienwohnungsbesitzer:innen für kurze Zeiträume vermieten.

  • Wer benötigt Wohnraum auf Zeit?

    Unser Klientel besteht vor allem aus Personen, die aus beruflichen Gründen für Monate oder Jahre in die Metropolregion München kommen und einen vorübergehenden Bedarf haben. Viele sind hochqualifizierte Spezialist:innen, die hier für namhafte Unternehmen projektbezogen tätig sind. Dieses internationale Klientel sucht über uns gute und sehr gute Objekte (1- bis 4-Zimmer Wohnungen und Häuser).

  • Wer entscheidet, welche/r Mieter:in einziehen darf?

    Es entscheiden stets die Vermieter:innen. Ist ein/e Kund:in konkret an Ihrer Wohnung interessiert, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und geben Ihnen vorab die wichtigsten Daten, z.B. Hintergrund der Mieter:innen, beabsichtigte Mietdauer, ob er/sie alleine einziehen wird usw. Sie als Vermieter:in entscheiden natürlich selbst, mit wem Sie einen Vertrag abschließen. Mr. Lodge steht Ihnen dabei gerne beratend zur Seite.

  • Werden Mieter:innen geprüft?

    Wir sind Mitglied bei der SCHUFA. Wir nutzen bei Abschluss eines Mietvertrages die SCHUFA-Auskunft seit 2011 obligatorisch – soweit möglich bzw. notwendig. Zusätzlich sind wir auch Mitglied bei der CREDITREFORM, der größten deutschen Wirtschaftsauskunftei. Wir möchten Ihnen damit eine höchstmögliche Sicherheit bieten und bemühen uns, Ihnen nur seriöse, solvente Mieter:innen zu vermitteln. Wir prüfen die Interessent:innen und holen Mieterselbstauskünfte ein. Eine Garantie können wir jedoch nicht übernehmen. Mr. Lodge haftet nicht für eventuelle Mietausfälle oder Schäden.

  • Ist möblierte Vermietung interessant für Investor:innen?
    • Höhere Rendite 

      Bei möblierter Vermietung ist in der Regel von einer höheren Rendite auszugehen. Die anfangs notwendige Investition in Möblierung und Ausstattung wird langfristig durch entsprechend höhere Mieten ausgeglichen. Als Vermieter:in machen Sie allerdings auch stärker die Schwankungen des Wohnungsmarktes mit. So können die Mieten je nach konjunktureller Lage schwanken (siehe auch: Mietpreisermittlung).
    • Ihre Immobilie bleibt verfügbar
      Die Mieter:innen sind üblicherweise projektbezogen in München, das bedeutet, dass die Mietzeiträume überschaubar sind (überwiegend 6 bis 24 Monate). Der Vorteil der Verfügbarkeit der Immobilie für Weiterverkauf oder Eigennutzung bleibt dadurch erhalten.
    • Investitionsberatung
      Stehen Sie vor einer Investitionsentscheidung, ist es hilfreich, sich an uns zu wenden. Ihre Ansprechpartner: Norbert Verbücheln und Dietmar Schlüter, Tel. +49 89 340 823-44
      Wir kennen die Bedürfnisse der Zeitmieterklientel, die für möblierte Wohnungen in Frage kommen. In den vergangenen Jahren hat Mr. Lodge einige tausend Wohnungen vermittelt und betreut.
  • Wer kümmert sich um meine Wohnung, wenn ich selbst nicht vor Ort bin?

    Mr. Lodge versteht sich als Ansprechpartner für Vermieter:innen und Mieter:innen während der gesamten Mietzeit. Falls Sie (grundsätzlich oder temporär) vor Ort sind, kümmern wir uns in Absprache mit Ihnen um alle auftretenden Fragen oder Belange Ihrer Mieter:innen. 

    Sollte sich die Betreuung jedoch als sehr umfangreich erweisen oder unser Technischer Service oder unsere Interior Design Abteilung aktiv werden, berechnen wir unsere Dienstleistung nach Absprache mit Ihnen. Dies kann insbesondere bei Objekten sein, die z.B. durch das Alter der Ausstattung (elektrische Geräte, Möblierung) oder das Alter der Sanitäranlagen eine überdurchschnittliche Mängelanfälligkeit aufweisen.

    Was bei Ihrer Wohnung anfallen könnte (Beispiele):    

    • Fernseher/Spülmaschine ist defekt
      Abhilfe: Reparatur oder Austausch gegen Neugerät nach Absprache
    • Kleinausstattungen (z.B. Kaffeemaschine) sind defekt
      Abhilfe: in der Regel Neukauf
    • Wasserschaden/Wasserrohrbruch
      Abhilfe: Notdienst/Sanitärfirma ggf. Einschalten der Versicherung

    Bei kleinen Reparaturen/Neuanschaffungen oder in dringenden Notfällen (z.B. Wasserrohrbruch) entscheiden wir in der Regel sofort und reichen Ihnen die effektiven Kosten weiter oder die Handwerkerrechnung geht direkt an Sie. Bei größeren Reparaturen klären wir die Vorgehensweise mit Ihnen im Vorfeld ab. Daher ist es wichtig, dass Sie für uns gut zu erreichen sind. Teilen Sie uns daher mit, falls Sie in Urlaub fahren, wie wir Sie dort erreichen können bzw. wer Sie in dieser Zeit vertritt.

    Die vollste Zufriedenheit von Vermietenden und Mietenden ist das oberste Ziel bei Mr. Lodge. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir diesem Anspruch bei sehr umfangreichen Wünschen oder personeller Überlastung nicht immer gerecht werden können.

  • Wer bezahlt die Rundfunkgebühren?

    Die Mieter:innen müssen Rundfunk- und Fernsehgeräte anmelden und selbst bezahlen. (https://www.rundfunkbeitrag.de)

Fragen zur Kaution
  • Wird die Kaution auf das Konto der Vermieter:innen überwiesen?

    Aufgrund der Kurzfristigkeit der Mietverhältnisse bei möblierter Vermietung (meist 6 bis 12 Monate) wird die Kaution in der Regel direkt auf das Konto der Vermieter:innen bezahlt und bei Rückgabe der Wohnung zeitnah auf das Konto der Mieter:innen wieder zurückerstattet. Die Vermieter:innen sind gesetzlich verpflichtet, die Kaution zurückzuzahlen, sobald es keine offenen oder ungeklärten Forderungen mehr gibt. Die Vermieter:innen sind verpflichtet, die Kaution insolvenzgeschützt anzulegen.

  • Kann die Kaution auf ein Sparbuch eingezahlt werden?

    Die gebräuchlichste Form bei Vermietungen unmöblierter Wohnungen. Für relativ kurzfristige Mietverträge über möblierten Wohnraum allerdings schwierig zu praktizieren. Oft ist bei Mietende noch ein geringer Betrag durch die Mieter:innen zu bezahlen z.B. Nachreinigungskosten. Die Vermieter:innen können nur mit hohem zeitlichem Aufwand diesen Betrag über das Sparbuch abrechnen bzw. stellt den Mieter:innen eine Rechnung und händigt das Sparbuch erst aus, wenn die Bezahlung der Rechnung erfolgt ist. Nach Auszug aus der Wohnung sind die Mieter:innen in der Regel aber nicht mehr in München bzw. in Deutschland.

  • Ist eine Bankbürgschaft möglich?

    Wenn der/die Mieter:in ein Unternehmen ist, wird diese Art der Kaution meist bevorzugt bzw. bei manchen Unternehmen ist dies Bedingung für den Abschluss eines Mietvertrages. Die Bankbürgschaft muss richtig ausgestellt sein und kein sofortiges Verfallsdatum bei Mietende haben. Schwierig wird es, wenn das Mietverhältnis durch die Mieter:innen mehrfach verlängert wird. In diesem Fall müssen Sie auf eine zeitlich unlimitierte Bankbürgschaft achten.

  • Was muss ich bei der Abrechnung der Kaution beachten?

    Die Anfertigung einer transparenten Kautionsabrechnung ist eine der wichtigsten Pflichten der Vermieter:

    Vermieter haben die Kaution zurückzuzahlen, sobald alle Forderungen geklärt sind. Eine allgemeine „Wartefrist“ für die Erstellung der Abrechnung gibt es insoweit nicht. Alle nötigen Informationen müssen zeitnah eingeholt werden. Eine grundlose Verzögerung der Abrechnung und Rückzahlung ist nicht zulässig.

    Die Rückzahlung darf sich verzögern, wenn noch Schäden geklärt oder reguliert werden müssen, oder wenn Rechnungen zu Schadensbeseitigungen noch nicht vorliegen.

    Jede Position, die Sie gegen die Kaution geltend machen, muss sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach belegt werden (Schadensdokumentation und Einkaufsbelege oder Rechnungen). Um die Abrechnung übersichtlich zu gestalten, hat sich die Nutzung einer Excell-Liste oder Tabelle als hilfreich erwiesen.

    Wir empfehlen, dass Sie Ihre Mieter stets zeitnah über den Stand Ihrer Abrechnung informieren. Das zeigt den Mietern, dass Sie transparent vorgehen.

    (Alle hier gegebenen Informationen dienen zur Orientierung über die parktischen Schritte der Kautionsabrechnung und stellen keine Rechtsberatung dar.)

Fragen zur Haftung
  • Wer haftet bei Schäden?

    Mr. Lodge vermittelt den Mietvertrag und haftet nicht für die Einhaltung des Mietvertrages.

    Die Mieter:innen haften für von ihnen verursachte Schäden an der überlassenen Wohnung/ oder Haus bzw. deren Möblierung und Ausstattung.

    Zur Sicherheit nehmen Sie als Vermieter:in hierzu die Kaution (in der Regel 2 Monatsmieten). Ziehen Sie bitte eine/n Mitarbeiter:in unseres Unternehmens zur Rückgabe hinzu, wenn erkennbar ist, dass es zu Meinungsverschiedenheiten mit den Mieter:innen kommen kann. Wir vertreten eine neutrale Position.

  • Ist es sinnvoll, eine Hausratversicherung abzuschließen?

    Sie können als Vermieter:in  eine gewerbliche Hausratversicherung für Ihre möblierte Wohnung abschließen. Sprechen Sie hierüber am besten mit Ihrer/Ihrem Versicherungsberater:in. Beachten Sie aber, dass für viele Schadensmöglichkeiten ein Haftungsausschluss des Versicherungsunternehmens besteht, das heißt im Schadensfall zahlt die Versicherung nicht (vgl. unten).

  • Brauchten Mieter:innen eine Haftpflichtversicherung?

    Für die Mieter:innen empfiehlt sich eine Haftpflichtversicherung. Auch hier ist der Haftungsumfang eingegrenzt.

  • Welche Gefahrenquellen gibt es?

    Weisen Sie die Mieter:innen bei der Übergabe auf mögliche Gefahrenquellen hin: z.B. Wasserschäden durch die Waschmaschine oder Schimmelbefall bei falschem Heizen/Lüften.

Ihre Ansprechpartnerin

Unser 20-sprachiges Service-Team steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Unsere Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr.

Tel.: 089 340 823-44 | vermieterberatung@mrlodge.de

Lisa Hessner
Head of Real Estate Rental

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