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Nutzen Sie die Gelegenheit, direkt von Ihren Empfehlungen zu profitieren.


"Es ist mir ein Anliegen, unsere Kunden in jeder Phase der Wohnungsvermittlung zu unterstützen und ihnen einen umfassenden Service zu bieten, der nicht nur persönlich, sondern auch von Professionalität und höchster Qualität geprägt ist.

Wir möchten unseren Service kontinuierlich weiter auszubauen und Ihnen die Teilnahme an unserem exklusiven Partnerprogramm ermöglichen.

Sollten Sie von einer zum Verkauf stehenden Immobilie in München, Umland oder am Tegernsee erfahren, bieten wir Ihnen bei der erfolgreichen Vermittlung attraktive Provisionen."

​​​​​​​Bei uns profitieren Sie von:

  • Einer einfachen Tippabgabe: Sie können ohne großen Aufwand Ihre Empfehlungen einreichen
  • Einer attraktiven Tippgeberprovision: Damit möchten wir Ihre Unterstützung angemessen honorieren
  • Einer garantierten Auszahlung der Empfehlungsprämie, die wir Ihnen zuverlässig bei Erfolg zusichern
Als Dankeschön erhalten Sie eine Tippgeberprovision von 12,5% aus unserer Gesamtnettoprovision, wenn wir die Immobilie erfolgreich verkauft haben.

So funktionierts:


IHR TIPP

Sie leiten Ihren Immobilientipp einfach und direkt an uns weiter.


PRÜFUNG

Wir nehmen eine sorgfältige Prüfung Ihres Tipps vor. Nach positiver Bewertung bestätigen wir Sie offiziell als "Tippgeber".


IMMOBILIENVERKAUF

Unser Expertenteam übernimmt die Vermarktung der Immobilie und kümmert sich darum, den idealen Käufer zu finden.


PROVISION

Sobald der Verkauf erfolgreich abgeschlossen ist, erhalten Sie Ihre Tippgeberprovision.

Hier können Sie Ihren Tipp abgeben


Profitieren Sie von Sonderkonditionen! Melden Sie sich bei uns unter tippgeber@mrlodge.de.

Mr. Lodge GmbH verarbeitet die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten gemäß der Mr. Lodge-Datenschutzerklärung.


  • Welche Objekte suchen wir?

    Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Wohnungen und Wohn-Grundstücke.

  • Wer kann uns einen Tipp geben?

    Jede Person, der eine Immobilie bekannt ist, die verkauft werden soll. Das können auch Objekte im Bekannten- oder Familienkreis sein.
    Auch wenn Sie uns eine Person empfehlen, die über den Verkauf eines Objektes nachdenkt, ist das wie ein Tipp. Bitte beachten Sie, dass Sie der Person, der Sie uns als Verkaufsmakler empfehlen, offenlegen müssen, dass Sie für die Empfehlung im Erfolgsfalle eine Tipp-Provision erhalten.
    Für eigene Objekte der tippgebenden Person oder der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten kann leider keine Tipp-Provision gewährt werden.

  • Wann gibt es eine Provision für den Tipp?

    Wir bezahlen Ihnen eine Tipp-Provision in Höhe von 12,5% unserer Gesamtnettoprovision, wenn uns das von Ihnen gemeldete Objekt bislang noch nicht bekannt war, wir die Immobilie erfolgreich zum Verkauf vermitteln konnten und unsere Gesamt-Nettoprovision von den Kaufvertragsparteien bezahlt wurde.
    Auch wenn sich eine verkaufsbereite Person auf Ihre Empfehlung hin an uns wendet und wir deren Verkaufsobjekt erfolgreich vermitteln, erhalten Sie eine Tipp-Provision in Höhe von 12,5% unserer Gesamtnettoprovision. 

  • Wie läuft das Prozedere ab?

    Sobald wir Ihren Tipp erhalten haben, prüfen wir, ob wir das Objekt bereits kennen. Wenn uns das Objekt bislang unbekannt war, bestätigen wir Ihnen, dass wir Ihnen im Fall der erfolgreichen Verkaufsvermittlung eine Tipp-Provision in Höhe von 12,5% unserer Gesamtnettoprovision bezahlen.
    Sodann treten wir mit dem Eigentümer in Kontakt und bemühen uns um einen Verkaufsauftrag. Wenn wir den Aufrag erhalten haben, können wir den Vertrieb beginnen.

    Nach erfolgreicher Vermittlung eines Kaufvertrags bezahlen die Kaufvertragsparteien unsere Gesamtnettoprovision. Danach überweisen wir Ihnen die Tipp-Provision in Höhe von 12,5% unserer Gesamtnettoprovision.

    Beispiel 1:

    Sie machen uns auf eine Wohnung aufmerksam, die Ihr Nachbar verkaufen möchte. Die Immobilie war uns bislang noch nicht bekannt. Ihr Nachbar beauftragt uns mit der Vermittlung. Wir vermitteln erfolgreich einen Kaufvertrag über 300.000,- EUR und erhalten eine Gesamtnettoprovision in Höhe von 12.000,- EUR.  Dann überweisen wir Ihnen 12,5% aus den 12.000,- EUR, also 1.500,- EUR.

    Sie müssen diesen Betrag versteuern, da er den jährlichen einmaligen Freibetrag von 256,- EUR erreicht und übersteigt.

    Beispiel 2:

    Sie machen uns auf eine Wohnung aufmerksam, die Ihr Nachbar verkaufen möchte. Die Immobilie war uns bislang noch nicht bekannt. Ihr Nachbar beauftragt uns mit der Vermittlung. Wir vermitteln erfolgreich einen Kaufvertrag über 750.000,- EUR und erhalten eine Gesamtnettoprovision in Höhe von 30.000,- EUR.  Dann überweisen wir Ihnen 12,5% aus den 30.000,- EUR, also 3.750,- EUR.

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