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Unter dem Aspekt der möblierten Vermietung möchten wir Sie regelmäßig über neue Themen aus dem Bereich "Wohnen auf Zeit" informieren. Hier finden Sie beispielsweise Artikel zu den Pflichten des Vermieters beim Meldegesetz oder im Bezug zu Malerklauseln und Schönheitseperaturen.
Ein ergiebiges Thema für immer neue rechtliche Fragen
So hat am 29. Mai diesen Jahres das höchste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof (BGH), ein neues Urteil zu einer Mietvertragsklausel gefällt, die sich mit der Beteiligung des Mieters an Kosten für eigentlich noch nicht fällige Malerarbeiten bei Auszug beschäftigt (BGH · Urteil vom 29. Mai 2013 · Az. VIII ZR 285/12).
Der Vermieter hatte in seinem Formularvertrag vorgegeben, dass die Kosten für anteilige Renovierungen von einem Malerfachgeschäft geschätzt werden müssen. Das Malerfachgeschäft sollte er selbst – also der Vermieter – auswählen. Diese Regelung hält der BGH für unzulässig, weil sie in mehrfacher Hinsicht die Rechtsposition des Mieters benachteilige. Eine Beteiligung des Mieters an Kosten für noch nicht fällige Malerarbeiten entfiel damit in diesem Fall komplett.