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  SERVICE FÜR VERMIETER  
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Gestaltung des Mietvertrages

Abschluss des Mietvertrages
Der Mietvertrag wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter abgeschlossen. In den meisten Fällen
erstellt Mr. Lodge in Absprache mit dem Mieter und dem Vermieter den Vertrag und leitet ihn an
beide Parteien zur Unterschrift weiter. Der Mieter ist in der Regel die Privatperson, die Ihre Wohnung
auch bewohnt, zum Teil aber auch das Unternehmen.

Mietzeitraum
Werden feste Mietzeiträume vereinbart z.B. für 3 Monate ist dies für beide Seiten bindend.
Bei längeren Mietzeiträumen hat der Mieter die Möglichkeit den Mietvertrag mit einer Frist von
3 Monaten zum Monatsende zu kündigen (Ausnahme: Qualifizierter Zeitmietvertrag). Dies ist für den
Mieter in der Praxis nicht ausreichend z.B. nach 9 Monaten ergibt sich für den Mieter aus beruflichen
Gründen ein Wegzug innerhalb von 3 Wochen, dann sind 3 Monate Kündigungsfrist zu lang. Wir empfehlen
daher grundsätzlich nach Möglichkeit, dass der Mieter nach 6 Monaten ein Kündigungsfrist von einem Monat zum
Monatsende im Mietvertrag eingeräumt bekommt. Ansonsten bemühen wir uns in Absprache mit dem Vermieter
und dem Mieter sofort um einen neuen Mieter. Sprechen Sie mit uns am Besten vor Abschluss des Mietvertrages
über diese Thematik. Grundsätzlich legen wir grossen Wert auf eine gute langfristige Zusammenarbeit mit
Vermietern, die die Besonderheiten der möblierten Vermietung berücksichtigen und flexibel auf die Wünsche
der Mieter eingehen.

Kaution
Die Höhe der Kaution beträgt bei von uns betreuten Mietverhältnissen 1-2 Monatswarmmieten.
Oft hat der Vermieter den Wunsch nach einer deutlich höheren Kaution, wobei der Gesetzgeber das
Höchstmaß auf 3 Monatskaltmieten festgelegt hat. Wichtiger ist aber unseres Erachtens die gewissenhafte
Auswahl des Mieters um unliebsamen Überraschungen vorzubeugen. Wir können Ihnen versichern, dass
unsere Erfahrungen mit den Mietern durchweg sehr gut sind. Eine Schadenssumme die 2 Monatsmieten
erreicht, liegt bei durch uns vermittelten Mietverhältnissen im Promillebereich.
(siehe auch: Wie bin ich als Vermieter abgesichert)

Untervermietung
Wenn Sie Hauptmieter sind und für eine gewisse Zeit z.B. 6 Monate Ihre Wohnung nicht benötigen
können Sie Ihre Wohnung untervermieten. Vorher benötigen Sie aber die Zustimmung des
Eigentümers. Nur in wenigen Fällen erlaubt Ihr Mietvertrag die grundsätzliche Untervermietung
Ihrer Wohnung. Ist im Mietvertrag nichts zur Untervermietung ausgesagt, gilt sie als nicht gestattet.


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