Gestaltung
des Mietvertrages
Abschluss
des Mietvertrages
Der Mietvertrag wird zwischen dem Vermieter und dem
Mieter abgeschlossen. In den meisten Fällen
erstellt
Mr. Lodge in Absprache mit dem Mieter und dem Vermieter
den Vertrag und leitet ihn an
beide Parteien zur Unterschrift
weiter. Der Mieter ist in der Regel die Privatperson,
die Ihre Wohnung
auch bewohnt, zum Teil aber auch das
Unternehmen.
Mietzeitraum
Werden feste Mietzeiträume vereinbart z.B. für
3 Monate ist dies für beide Seiten bindend.
Bei
längeren Mietzeiträumen hat der Mieter die
Möglichkeit den Mietvertrag mit einer Frist von
3 Monaten zum Monatsende zu kündigen (Ausnahme:
Qualifizierter Zeitmietvertrag). Dies ist für den
Mieter in der Praxis nicht ausreichend z.B. nach 9 Monaten
ergibt sich für den Mieter aus beruflichen
Gründen
ein Wegzug innerhalb von 3 Wochen, dann sind 3 Monate
Kündigungsfrist zu lang. Wir empfehlen
daher grundsätzlich
nach Möglichkeit, dass der Mieter nach 6 Monaten
ein Kündigungsfrist von einem Monat zum
Monatsende
im Mietvertrag eingeräumt bekommt. Ansonsten bemühen
wir uns in Absprache mit dem Vermieter
und dem Mieter
sofort um einen neuen Mieter. Sprechen Sie mit uns am
Besten vor Abschluss des Mietvertrages
über diese
Thematik. Grundsätzlich legen wir grossen Wert
auf eine gute langfristige Zusammenarbeit mit
Vermietern,
die die Besonderheiten der möblierten Vermietung
berücksichtigen und flexibel auf die Wünsche
der Mieter eingehen.
Kaution
Die Höhe der Kaution beträgt bei von uns
betreuten Mietverhältnissen 1-2 Monatswarmmieten.
Oft hat der Vermieter den Wunsch nach einer deutlich
höheren Kaution, wobei der Gesetzgeber das
Höchstmaß auf 3 Monatskaltmieten festgelegt
hat. Wichtiger ist aber unseres Erachtens die gewissenhafte
Auswahl des Mieters
um unliebsamen Überraschungen vorzubeugen. Wir
können Ihnen versichern, dass
unsere Erfahrungen
mit den Mietern durchweg sehr gut sind. Eine Schadenssumme
die 2 Monatsmieten
erreicht, liegt bei durch uns vermittelten
Mietverhältnissen im Promillebereich.
(siehe auch:
Wie bin ich als
Vermieter abgesichert)
Untervermietung
Wenn Sie Hauptmieter sind und für eine gewisse
Zeit z.B. 6 Monate Ihre Wohnung nicht benötigen
können Sie Ihre Wohnung untervermieten. Vorher
benötigen Sie aber die Zustimmung des
Eigentümers.
Nur in wenigen Fällen erlaubt Ihr Mietvertrag die
grundsätzliche Untervermietung
Ihrer Wohnung. Ist
im Mietvertrag nichts zur Untervermietung ausgesagt,
gilt sie als nicht gestattet.